Dekanat Vorderer Odenwald

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    Entwurf zu §219a

    Ärzte sollen über Schwangerschafts-abbrüche informieren dürfen

    Adene Sanchez/gettyimages

    Die Koalition hat sich auf Details zur Beilegung des Streits um das Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Sie will, dass Ärzte straffrei informieren dürfen. Anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll aber verboten bleiben. Innerhalb der EKHN gibt es Lob und Kritik.

    Die große Koalition hat sich auf eine Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt. Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig ohne Risiko der Strafverfolgung darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Außerdem soll die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, führen, die auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht werden soll.

    Nach Angaben des Bundesjustizministeriums haben sich die beteiligten Minister am 28. Januar auf den Entwurf geeinigt. Er soll bereits am 6. Februar im Bundeskabinett beraten werden.

    EKHN-Frauen kritisieren geplante Gesetzesnovelle

    In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gibt es ein breites Spektrum von Meinungen zum Paragraf 219a. Auf der einen Seite stand die Position, ihn mit einer Präzisierung zum Thema Werbung mehr oder weniger unverändert zu lassen. Auf der anderen Seite hatten die Evangelischen Frauen im vergangenen Jahr gefordert, ihn komplett zu streichen. Auf diesem Punkt bestehen die Evangelischen Frauen auch in ihrer aktuellen Stellungnahme. „Der Kompromiss der Großen Koalition zum Paragraf 219a StGB ist kein Fortschritt, im Gegenteil: er macht es für betroffene Frauen schwieriger, wirklich an medizinische Informationen zu kommen“, so Vorsitzende Luise Böttcher. Der Entwurf gehe nicht weit genug und erschwere es Frauen „sich fachlich fundiert über einen Abbruch zu informieren und das in einer Situation, in der sie besonders auf leicht zugängliche und umfassende Informationen angewiesen sind“, so Böttcher. 

    EKHN-Sprecher: Guter Kompromiss

    Der Pressesprecher der EKHN, Volker Rahn, bezeichnete den jetzt bekannt gewordenen Entwurf der Bundesregierung als „guten Kompromiss“.  Nach Worten Rahns hilft er „den Frauen besser bei der eigenen Orientierung, trägt dem Schutz des Lebens weiter Rechnung und bietet den Ärztinnen und Ärzten endlich weitgehend Rechtssicherheit.“ 

    Gerichtsurteile entfachen gesellschaftliche Debatte

    Der Entwurf sieht eine Ergänzung des umstrittenen Paragrafen 219a vor, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Weil dadurch auch die Information von Ärzten über die Tatsache, dass sie Abtreibungen vornehmen, von Gerichten als strafbar gewertet wurde, entstand eine hitzige politische Diskussion um den Paragrafen. Die SPD verlangte die Abschaffung des Paragrafen, die Union wollte ihn beibehalten.

    Zentrale Informationen bei Bundesärztekammer

    Mit der Ergänzung des Paragrafen soll laut Entwurf sichergestellt werden, dass Frauen die notwendigen Informationen erhalten, zugleich aber das Anpreisen oder grob anstößige Werbung für Abtreibungen verboten bleiben. In der Ergänzung des Paragrafen soll es wörtlich heißen, dass nicht strafbar ist, „wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche (...) vornehmen“. Ebenso sollen Hinweise auf die geplanten Listen erlaubt sein, die monatlich von der Bundesärztekammer aktualisiert werden sollen. Die Verpflichtung, diese Listen zu führen, soll im Schwangerschaftskonfliktgesetz ergänzt werden.

    Die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles lobte den Kompromiss. „Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen“, schrieb sie auf Twitter. „Wir schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen/Ärzte und verbessern die Fortbildungen, um Lücken in der Versorgung zu schließen.“ Um den Entwurf habe die SPD mit der Union hart gerungen.

    Kritik: Zu wenig Informationen gestattet

    Auch die Gießener Ärztin Kristina Hänel äußerte sich kritisch über die Einigung. Diese bedeute nur, dass Ärzte und Ärztinnen „jetzt doch informieren dürfen, dass sie Abbrüche machen», erklärte sie auf Twitter. „Weitere Informationen sind nicht erlaubt. Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar. Das kann man Rechtssicherheit nennen, wenn man will.“

    Die Allgemeinmedizinerin Hänel war auf Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Hänels Verurteilung entfachte vor mehr als einem Jahr eine Debatte über den Paragrafen.

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