Urteil
Geldstrafe für Ärztin wegen Werbung für Abtreibung
sasar/istockphoto.com
24.11.2017
epd/red
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Die Verteidigerin von Kristina Hänel kündigte an, „sicher“ in Revision gehen zu wollen. Sie sah in dem Urteil „katastrophale Rechtsfehler“. Zahlreiche Unterstützer der Ärztin demonstrierten vor und während der Verhandlung vor dem Gießener Amtsgericht. Einige trugen T-Shirts mit der Aufschrift „My Body, my choice“ und trugen Plakate „Mein Kopf gehört mir - Entscheidungen brauchen Informationen“.
Pfarrer Bernd Nagel vom Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN wollte sich zur Frage, ob das Urteil gerechtfertigt sei, nicht äußern. Dies sei eine rechtliche Entscheidung, die er nicht beurteilen könne. Das Thema Abtreibung ist für Nagel ein sensibles, aber kein Tabu-Thema. „Aus psychologischer und theologischer Sicht ist der Mensch ein Beziehungswesen. Dementsprechend wird auch eine befruchtete Eizelle erst durch die Beziehung zur Mutter zum Menschen.“ Wenn diese, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande kommen kann, dürfe man die Legitimität eines Schwangerschaftsabbruches nicht ausschließen, so Nagel. Grundsätzliche Aussagen über das Richtig oder Falsch einer Abtreibung seien jedoch schwierig, man müsse jeden Einzelfall differenziert betrachten. „Jede und jeder Einzelne kann zu uns kommen und Rat suchen. Zudem gibt es in der EKHN psychologische Beratungsstellen, die sich mit dem Thema professionell befassen.“
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