Dekanat Vorderer Odenwald

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    Urteil

    Geldstrafe für Ärztin wegen Werbung für Abtreibung

    sasar/istockphoto.comJustizia mit WaagschaleJustizia

    Das Amtsgericht Gießen hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Für Bernd Nagel vom Zentrum Seelsorge und Beratung ist Abtreibung ein komplexes, aber kein Tabu-Thema. Für ihn kommt es auf den Einzelfall an.

    Die Verteidigerin von Kristina Hänel kündigte an, „sicher“ in Revision gehen zu wollen. Sie sah in dem Urteil „katastrophale Rechtsfehler“. Zahlreiche Unterstützer der Ärztin demonstrierten vor und während der Verhandlung vor dem Gießener Amtsgericht. Einige trugen T-Shirts mit der Aufschrift „My Body, my choice“ und trugen Plakate „Mein Kopf gehört mir - Entscheidungen brauchen Informationen“.

    Pfarrer Bernd Nagel vom Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN wollte sich zur Frage, ob das Urteil gerechtfertigt sei, nicht äußern. Dies sei eine rechtliche Entscheidung, die er nicht beurteilen könne. Das Thema Abtreibung ist für Nagel ein sensibles, aber kein Tabu-Thema. „Aus psychologischer und theologischer Sicht ist der Mensch ein Beziehungswesen. Dementsprechend wird auch eine befruchtete Eizelle erst durch die Beziehung zur Mutter zum Menschen.“ Wenn diese, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande kommen kann, dürfe man die Legitimität eines Schwangerschaftsabbruches nicht ausschließen, so Nagel. Grundsätzliche Aussagen über das Richtig oder Falsch einer Abtreibung seien jedoch schwierig, man müsse jeden Einzelfall differenziert betrachten. „Jede und jeder Einzelne kann zu uns kommen und Rat suchen. Zudem gibt es in der EKHN psychologische Beratungsstellen, die sich mit dem Thema professionell befassen.“ 

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