Dekanat Vorderer Odenwald

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    Abtreibung

    Evangelische Kirchen in Hessen gegen Abschaffung von § 219a

    svega/istockphoto.comParagraf 219a regelt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

    Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht beworben werden. Nun setzen sich Politiker dafür ein, dass das Werbeverbot abgeschafft wird. Die Kirchen stehen dem entgegen. Er muss mittelfristig aber präzisiert werden.

    Die evangelischen Landeskirchen in Hessen sprechen sich gegen eine Abschaffung des derzeit umstrittenen Werbeverbots für Abtreibungen aus. Durch eine Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, wie von einer fraktionsübergreifenden Initiative von Bundestagsabgeordneten sowie von fünf Bundesländern angestrebt, würde der bisher bestehende Schutz des ungeborenen Lebens aufgegeben, sagte der kurhessische Bischof Martin Hein in Kassel dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Das würde für weitere Eingriffe in den Schutz des ungeborenen Lebens Tür und Tor öffnen“, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrats.

    Innerhalb kürzester Zeit solle unter Ausnutzung eines Vakuums im Bundestag und ohne politische Debatte eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden, kritisierte Hein. Die daran interessierten Kreise würden die auf hohem moralischen Niveau geführte Debatte, die es in den 1990er Jahren zu diesem Thema gab und die schließlich zu einer von allen akzeptierten Lösung geführt habe, nicht berücksichtigen. Letztlich liefen die Bestrebungen auf eine Streichung der Paragrafen 218 bis 219 hinaus.

    „Schwangerschaft ist keine Krankheit“

    Auf keinen Fall dürfe es zu einer Kommerzialisierung von Abtreibungen kommen, betonte der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Bei einer Abschaffung der Paragrafen und einer darauffolgenden Straffreiheit drohe eine Abtreibung letztlich auch eine Leistung der Gesellschaft und damit auch der Krankenkassen zu werden. „Schwangerschaft ist aber keine Krankheit“, sagte Hein. Erfreulich sei in diesem Zusammenhang, dass die Zahl der Abtreibungen in Deutschland abnehme.

    Beratung für schwangere Frauen bei der Diakonie

    Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau halte ebenfalls an den geltenden gesetzlichen Regelungen fest, sagte der Pressesprecher Volker Rahn dem epd. Die Kirche stehe mit ihren diakonischen Einrichtungen an der Seite von Frauen, die ungewollt schwanger werden. Sie unterstütze die Frauen zunächst darin, sich ihr Leben auch mit einem Kind vorzustellen. Jede einzelne Frau entscheide am Ende jedoch eigenverantwortlich für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Die Beraterinnen und Berater respektierten diese Entscheidung. Bezüglich des Paragrafen 219a sehe die Kirche aktuell keinen Handlungsbedarf. Mittelfristig müsse aber im Gesetz besser zwischen Werbung und Aufklärung unterschieden werden, wie der Gießener Fall gezeigt habe. Der Paragraf 219a sollte deshalb nicht abgeschafft, aber präzisiert werden.    

    Bischof Hein kritisierte in diesem Zusammenhang die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die sich in dieser Frage bisher sehr zurückgehalten habe. „Ich hätte mir da relativ früh ein entsprechendes Votum seitens der EKD gewünscht, die in dieser Fragestellung von einer seltsamen Leisetreterei befallen ist“, sagte Hein. Die Kirchen könnten einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um ein Bewusstsein zu schaffen, warum das ungeborene Leben eine eigene Würde besitze.

    Der jüngsten Auseinandersetzung vorausgegangen war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach § 219a verstoßen.

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