Dekanat Vorderer Odenwald

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    Schulpflicht

    Schulverweigerung: Gericht verzichtet auf Entzug des Sorgerechts

    gettyImages/kzenonAnwältin hält Gesetzestext in der Hand.

    Das Amtsgericht Darmstadt verzichtet darauf, sogenannte familiengerichtliche Maßnahmen gegen ein Ehepaar aus Ober-Ramstadt bei Darmstadt zu ergreifen, das seine Kinder zu Hause unterrichtet. Das Gericht hat dies am 24. Juni nach einer Anhörung der Familie beschlossen.

    Wie der Pressesprecher des Amtsgerichtes Darmstadt Erik Geisler am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, habe das Gericht keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, die Maßnahmen wie Familienhilfen oder den Entzug des Sorgerechts begründet hätten (AZ: 50F 138/19). Außerdem sei zurzeit nur noch eines der Kinder schulpflichtig.

    Jahrelanger Streit

    Das Ehepaar Dirk Günter und Angela Petra W. streitet schon seit Jahren vor Gericht für ihr Recht, ihre zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder selbst zu unterrichten. Um dies unbehelligt tun zu können, hielten sich die streng religiösen Eltern, die keiner Kirche angehören, zwischen 2009 und 2011 in Frankreich, Ungarn und Norwegen auf. Als sie danach nach Deutschland zurückkehrten, untersagten sie den Kindern weiter den Gang zur Schule.

    Das staatliche Schulamt und das zuständige Jugendamt sahen deshalb das Kindeswohl gefährdet. Die Kinder würden zu Hause in einer „Parallelwelt” aufwachsen, rügten die Behörden. Mit der Schulverweigerung werde verhindert, dass die Kinder sich als Teil einer sozialen Gemeinschaft verstehen. Sie könnten soziale Fähigkeiten - wie etwa Toleranz - nicht lernen. Deshalb wurden die vier Kinder im August und September 2013 für drei Wochen in ein Kinderheim gebracht.

    Sorgerecht teilweise entzogen

    Im Dezember 2013 entzog das Amtsgericht Darmstadt den Eltern teilweise das Sorgerecht. Sie durften fortan nicht mehr über den Aufenthalt der Kinder bestimmen und deren Schulangelegenheiten regeln, dies sollte das Jugendamt übernehmen. Im August 2014 hob das Oberlandesgericht Frankfurt den teilweisen Entzug des Sorgerechts wieder auf.

    Im Januar dieses Jahres gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg dem Amtsgericht Darmstadt recht. Danach dürfen deutsche Gerichte in Fällen von Schulverweigerung den Eltern das Sorgerecht zumindest teilweise entziehen und die Kinder befristet in einem Heim unterbringen lassen. Soweit keine milderen Mittel mehr griffen, seien diese Maßnahmen bei einer Kindeswohlgefährdung zulässig und stellten keine Verletzung des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, befand das Gericht. (AZ: 18925/15)

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