Dekanat Vorderer Odenwald

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    Kindeswohl

    Schulverweigerer-Paar verliert teilweise das Sorgerecht

    pixabay.com/WokandapixSchulsachen auf dem Boden, Kinderschuhe

    Solange die Kinder zur Schule gehen, dürfen sie bei ihren Eltern bleiben. Doch die Kinder des Schulverweigerer-Ehepaares dürfen nur unter Auflagen bei ihren Eltern weiter leben.

    Ein Schulverweigerer-Paar aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg hat das Sorgerecht für seine vier Kinder teilweise verloren. Dem Jugendamt des Kreises sei am 20. Dezember das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten und das Recht zur Antragstellung bei Ämtern und Behörden zugesprochen worden, teilte die Sprecherin des Amtsgerichts Darmstadt, Johanna Müller-Frank mit.

    Die Eltern hatten nach Worten Müller-Franks vor Gericht angegeben, dass sie nach Frankreich auswandern wollten. Dort hätten sie ihre Kinder nicht zur Schule schicken müssen. „Der Grund einer Gefährdung des Kindswohls war weiterhin gegeben“, sagte Müller-Frank. Die streng christliche Familie, die keiner Kirche angehört, habe bereits zuvor schon in Frankreich gelebt und dort Unterstützung von religiösen Gruppierungen bekommen.

    Derzeit leben die Kinder bei ihren Eltern im Landkreis Darmstadt-Dieburg und besuchen eine Schule. Solange die Eltern dies weiterhin so hielten, dürften ihre Kinder auch bei ihnen bleiben, erklärte Müller-Frank. Der Gerichtsbeschluss gelte bis auf weiteres, werde aber „in regelmäßigen Abständen überprüft“. Wenn die Eltern die Bereitschaft erkennen ließen, ihre Kinder auch künftig zur Schule zu schicken, könnten sie das volle Sorgerecht zurückbekommen. 

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