Dekanat Vorderer Odenwald

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    Konzept für Gottesdienste

    Gottesdienste und Corona: Vorschläge der Kirche liegen vor

    EKHN / B. C. MaternKirchenbesucher in Bad EmsSo sehen Gottesdienste wegen Corona wohl längere Zeit erst einmal nicht aus. Damit es überhaupt wieder Gottesdienste geben kann, hat die Kirche jetzt ein Konzept vorgelegt.

    Die Evangelische Kirche in Deutschland hat einen ersten Eckpunkte-Entwurf mit dem Bundes-Innenministerium und dem Robert Koch Institut skizziert und zur Orientierung für die evangelischen Kirchen veröffentlicht. In diese Richtung könnte es also nach dem 30. April weitergehen, wenn Bund und Länder über die Schutzmaßnahmen endgültig entscheiden.

    Hier einige Punkte aus dem Dokument:

    ·        Die öffentlichen Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen werden in Kirchen oder open air gefeiert, - und nur ausnahmsweise und unter Voraussetzung ihrer Eignung in sonstigen Gottesdiensträumen. Öffentliche Gottesdienste können nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen (Desinfektionsmittel bereitstellen; Waschbecken – wo möglich - zugänglich machen; Türgriffe/Handläufe desinfizieren) gefeiert werden; insbesondere ist darauf zu achten, dass der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Personen entsprechend eineinhalb bis zwei Meter in jede Richtung beträgt, dringend empfohlen wird, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Kollekten nur am Ausgang eingelegt werden.  

    ·        Um eventuelles Gedränge vor der Kirche zu vermeiden, sollten im Bedarfsfall in den Kirchen Zugangsbeschränkungen definiert werden. Beim Einlass und Ausgang ist das Abstandhalten durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Bei großer Nachfrage sind mehrere Gottesdienste sinnvoll; Kindergottesdienste sollten an die Öffnungen von Kitas/Grundschulen/Spielplätzen gebunden sein und nur im kleinen Kreis gefeiert werden. 

    ·        Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb sollte darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden. 

    ·        Abendmahlsfeiern erfordern besondere hygienische Achtsamkeit; deswegen zuerst die Erinnerung, dass ein Wortgottesdienst keine Minderform von Gottesdienst ist, sondern die vollständige Gegenwart Jesu Christi eröffnet. Wenn Abendmahl dennoch gefeiert werden soll, sollte die Kelchkommunion unterbleiben bzw. nur mit Einzelkelchen erfolgen.  

    ·        Für Trauergottesdienste gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Beerdigungen am Grab sollten im Einklang mit den regional geltenden Regeln gestaltet werden.     

    ·        Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Auflagen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Häufiger als bisher sollten Taufen auch außerhalb des Hauptgottesdienstes gefeiert werden. 

    ·        Von Konfirmationen, Ordinationen und anderen, begegnungsintensiven Feierformen sollte vorerst abgesehen werden, um erst Erfahrungen mit den hier beschriebenen Gottesdienstformaten zu sammeln. Sollten sie dennoch stattfinden, gelten die Anforderungen an Abstandswahrung und Hygienemaßnahmen in einem noch höheren Maße.  

    ·        Von der Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Freien (z.B. Himmelfahrt; Pfingsten) zu feiern, kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen und unter Beachtung der regionalen Versammlungsbeschränkungen Gebrauch gemacht werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sollte selbstverständlich sein.  

    ·        Die Gemeinden werden ermutigt, die gegenwärtig genutzten Wege einer medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z.B. durch Streamingangebote) aufrecht zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln. 

    Das gesamte Dokument finden Sie hier

     

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