Dekanat Vorderer Odenwald

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    Blick in Bundesländer

    Ab Mai möglicherweise wieder Gottesdienste

    Klaus NeumeierKönnten so die Gottesdienste bald wieder aussehen? Bund, Länder und die Kirchen sind da skeptisch. Damit es überhaupt wieder Gottesdienste geben kann, braucht es zunächst ausreichende Schutzkonzepte.

    Die Bundesländer gehen unterschiedlich mit den Corona-Lockerungen um, auch was das Ermöglichen von Gottesdiensten angeht. Ein wichtiger Punkt sind dabei ausreichende Schutzkonzepte. Sie sollen verhindern, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus anstecken. Für Gottesdienste könnte das heißen: Es darf nicht gesungen werden.

    Vertreterinnen und Vertreter der rheinland-pfälzischen Religionsgemeinschaften haben sich mit der Landesregierung beraten. Und das Fazit ist: Ab Mai könnten in Rheinland-Pfalz möglicherweise wieder Gottesdienste stattfinden.

    Staatssekretär Dr. Denis Alt machte deutlich, dass auf Grundlage der vorgelegten Schutzkonzepte mögliche Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend erfolgen könnten. Wichtig sei dabei, dass die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.

    Kein Gesang, keine Menschenansammlungen vor den Gebäuden

    So dürfe sich in geschlossenen Räumen je 10 qm Fläche nur eine Person befinden. Der Mindestabstand von 1,5 Meter müsse gewahrt bleiben, die Aufenthaltszeit im Raum müsse auf maximal eine Stunde begrenzt sein, und Personenansammlungen bei Betreten und Verlassen der Gebäude müssten vermieden werden. Außerdem müsse von gemeinsamem Gesang und Chören abgesehen werden. Alltagsmasken sollen vorgeschrieben sein.

    Gesundheit aller steht im Vordergrund

    „Die freie Religionsausübung ist für uns als Landesregierung ein hohes Gut. Wir wollen daher gute, pragmatische Lösungen finden, das religiöse Miteinander in Rheinland-Pfalz wieder möglich zu machen und Gottesdienste und Gebete durchzuführen. Dabei muss natürlich die Gesundheit aller im Vordergrund stehen. Wir haben daher unseren guten Gesprächsfaden mit den Religionsgemeinschaften aufgegriffen und gemeinsam beraten, wie entsprechende Schutzkonzepte aussehen könnten“, so Dr. Denis Alt.

    Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

    Andere Bundesländer sind bei den Lockerungen etwas freizügiger: So werden beispielsweise in Thüringen Versammlungen und Gottesdienste bereits ab Donnerstag wieder möglich. Hier dürfen sich dann bis zu 30 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmern unter freiem Himmel versammeln. Das teilte die Staatskanzlei in Erfurt mit. Ursprünglich sollten die Lockerungen erst ab dem 3. Mai gelten.

    Für Hessen könnte es gegen Ende der Woche eine Lösung geben

    In Brandenburg sollen Medienberichten zufolge Gottesdienste ab dem 4. Mai wieder möglich sein. In Hessen ist noch keine Regelung gefunden. Hier könnte sich gegen Ende der Woche ein Kompromiss zwischen den Landeskirchen, der Landesregierung und dem Bund ergeben.

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