Dekanat Vorderer Odenwald

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    Herbstsynode 2015

    Evangelische Kirchensynode setzt Tagung in Frankfurt fort

    Esther Stosch

    Die Synode der EKHN hat heute ihre Herbsttagung fortgesetzt. Auf der Agenda stehen unter anderem die Wiederwahl der Pröpstin für Nord-Nassau und die Neuregelung des Einstellungsverfahrens für Pfarrer.

    Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Donnerstag ihre Herbsttagung in Frankfurt am Main mit weiteren Wahlen und der Abstimmung über ein neues Verfahren zur Einstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern fortgesetzt.

    Zur Wiederwahl steht am Donnerstagnachmittag die Pröpstin für Nord-Nassau, Annegret Puttkammer (53). Sie ist als geistliche Leitungsperson von Herborn aus für rund 230.000 Kirchenmitglieder in 169 Gemeinden mit rund 200 Pfarrerinnen und Pfarrern zuständig. Die Propstei umfasst die Regionen um Biedenkopf, Herborn, Westerburg und Limburg. Ebenfalls zur Wiederwahl steht der Darmstädter Oberkirchenrat Wolfgang Heine (58). Er bewirbt sich um die Fortsetzung der Leitung des Dezernats für Organisation, Bau und Liegenschaften in der EKHN. Abgestimmt werden soll auf der Tagung am Donnerstag auch über ein neues System zur Einstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass ein mehrtägiges Auswahlverfahren nach dem Studium durch eine intensivere Begleitung an den Hochschulen ersetzt wird. Auf der Tagesordnung stehen zudem Änderungen in der kirchlichen Haushaltsordnung. In dem Regelwerk sollen unter anderem auch ökologische Aspekte stärker verankert werden.

    Zu Beginn der Tagung war am gestrigen Mittwoch Kirchenpräsident Volker Jung mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt worden. Außerdem wurde die Diskussion über ein 21 Millionen Euro umfassendes Maßnahmenpaket für die Arbeit mit Flüchtlingen sowie die Debatte über den Haushaltsentwurf mit einem Volumen von 578 Millionen Euro begonnen. Die Entscheidung über beide Punkte ist für Freitag vorgesehen.

    Hintergrund:Synode

    Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Das Gremium für die geistliche und rechtliche Leitung trifft auch wichtige kirchenpolitische Grundsatzentscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Beschlüsse vor. Geleitet wird die mit einem Parlament vergleichbare Institution vom Kirchensynodalvorstand mit Präses Dr. Ulrich Oelschläger (Worms) an der Spitze. Seine Stellvertreterin ist Dr. Susanne Bei der Wieden (Frankfurt). Die Synode besteht derzeit aus 153 Frauen und Männern, 138 werden von den Dekanatssynoden der EKHN gewählt. Jeweils ein Sitz hat die Reformierte Stadtsynode aus Frankfurt und der Reformierte Konvent der EKHN. Zwei Delegierte vertreten die Theologischen Fakultäten in Frankfurt und Mainz. Bis zu zehn Prozent der gewählten Mitglieder können aufgrund ihres besonderen Sachverstands von der Kirchenleitung zusätzlich berufen werden. Ohne Stimm- aber mit Rederecht gehören der Synode zudem fünf Jugenddelegierte an. Gemäß Kirchenordnung sollen mindestens zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel sind Pfarrerinnen und Pfarrer

     

    Aktuelle Berichte und Videos zur Synode der EKHN

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