Abtreibungsrecht
137.000 Menschen unterzeichnen Petition für Gießener Ärztin
pixabay.com|geralt12.12.2017 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Hänel sagte am Montag in Berlin, sie führe seit über 30 Jahren Schwangerschaftsabbrüche durch. Erstmals sei sie deswegen im Jahr 2005 von Abtreibungsgegnern angezeigt worden. Den Paragrafen 219a halte sie für verfassungswidrig, fügte Hänel an.
Hänel war kürzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen. Bei den von ihr bereitgestellten Informationen habe es sich um Organisatorisches gehandelt, erklärte Hänel. Bei der dann erfolgten Anklage sei sie „aus allen Wolken gefallen”. Hänel will wegen ihrer Verurteilung notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Weitere Initiativen
Der Berliner Senat wird an diesem Dienstag voraussichtlich eine Bundesratsinitiative zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts beschließen. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zeigte sich am Montag optimistisch, dass der rot-rot-grüne Senat der Vorlage seines Hauses zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a zustimmen werde. Nach Angaben von Behrendt gibt es eine ähnliche Initiative in Hamburg. Die Länder Bremen und Brandenburg hätten ihre Zustimmung signalisiert. Behrendt sagte: „Wir sind der festen Überzeugung, dass das Strafrecht nicht nötig ist, um diese Werbung zu verhindern.”
Neben der Berliner Bundesratsinitiative haben auch SPD und Linke im Bundestag Initiativen angekündigt, um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, sagte am Montag, man werde gemeinsam mit den anderen Fraktionen eine gemeinsame Initiative ausloten. Der Paragraf 219a kriminalisiere Ärzte.
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