Entscheidung
Auch künftig kein Gottesbezug in hessischer Verfassung
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22.11.2017
epd
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„Die Kirchen bedauern sehr, dass der Vorschlag von mir und meinem katholischen Kollegen Wolfgang Pax in der Enquetekommission 'Verfassungskonvent' nicht auf fruchtbaren Boden gefallen ist“, sagt der evangelische Beauftragte am Sitz der hessischen Landesregierung, Jörn Dulige. Es habe aber keine parlamentarische Mehrheit für die Änderung der historisch knappen Präambel gegeben, dies müsse respektiert werden. Der Verzicht auf die sogenannte Gottesformel sei für die Kirchen keine Kriegserklärung.
Um die Verfassung an die Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte anzupassen, hatte der Hessische Landtag Ende 2015 die Kommission eingesetzt, der 15 Politiker aller Fraktionen angehören und die am kommenden Montag zum letzten Mal zusammenkommen will. Dann soll sie ihrem Auftrag gemäß einen konkreten Gesetzentwurf für die zukünftige Gestaltung der Verfassung zu unterbreiten. Außerdem wurde ein Beratergremium mit Vertretern von Vereinen, Verbänden und Kirchen installiert.
„Schon die Diskussion darüber hat sich gelohnt."
Dulige und Pax engagierten sich in dem Beratergremium vor allem für den Gottesbezug. Sie griffen eine Formulierung auf, die der Mainzer Kardinal Karl Lehmann und der damalige EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber bei den Diskussionen um eine europäische Verfassung verwendeten: „In Verantwortung vor Gott und den Menschen sowie in Achtung der Freiheit des Gewissens“. Von der CDU kam ein 97 Wörter langer Text mit Bezug zum Allmächtigen, SPD und Grüne reagierten zurückhaltend, FDP und Linke lehnten einen solchen Bezug rundheraus ab.
Den fehlenden Gottesbezug betrachtet Dulige keineswegs als Niederlage, weil der Vorschlag ausdrücklich nur für den Fall einer generellen Überarbeitung der Präambel galt. „Schon die breite Diskussion über die Frage hat sich gelohnt“, sagt er.
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