Dekanat Vorderer Odenwald

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    Altenpflege

    Tarife der Diakonie liegen über vereinbarten Pflegemindestlohn

    FG Trade/gettyimages.comPflegerin mit SeniorinPflegerin mit Seniorin

    600.000 Menschen arbeiten in Deutschland in der Altenpflege. Bis Dezember 2023 soll der Pflegemindestlohn auf 18,25 Euro steigen. Die Diakonie-Verbände reagieren auf die neuen Beschlüsse der Pflegemindestlohnkommission mit Zustimmung. Aber nicht alle Altenpflegekräfte werden die Auswirkungen direkt spüren, denn die Verdienste nach den diakonischen Tarifwerken liegen über dem vereinbarten Pflegemindestlohn.

    Am Dienstag hatte die Bundesregierung neue Beschlüsse der Pflegemindestlohnkommission mitgeteilt, die zu einer Anhebung der bundesweiten Lohnuntergrenzen für Pflegekräfte führen. Dazu hat sich Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, geäußert: "Es ist erfreulich, dass es durch den Beschluss der Pflegekommission gelungen ist, die Mindestlöhne in der Pflege schrittweise anzuheben.“ Allerdings mahnte sie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege an, wobei es zwingend erforderlich sei, die Personalausstattung zu verbessern und das Personalbemessungsverfahren konsequent umzusetzen. Sie betonte: „Nur eine echte Entlastung der Pflegekräfte stärkt langfristig die Attraktivität der Pflegeberufe, verhindert Überlastungen und Abwanderungen."

    Lohn in der Diakonie liegt über vereinbartem Mindestlohn

    Für diakonische Unternehmen und Einrichtungen haben die Ergebnisse der Pflegekommission allerdings geringe direkte Auswirkungen. Die Verdienste nach den diakonischen Tarifwerken, einschließlich der Zusatzleistungen wie etwa Pflege- und Schichtzulagen, Kinder- und Zeitzuschläge, Beiträge zur kirchlichen Betriebsrente sowie eine Jahressonderzahlung, liegen weiterhin über dem vereinbarten Pflegemindestlohn. Die Ergebnisse aus der Pflegekommission dienen nun als Grundlage für eine Rechtsverordnung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege. Die Rechtsverordnung soll zum 1. Mai 2022 in Kraft treten.

    Zahlen zum Pflegemindestlohn

    Von der vorherigen Pflegekommission war bereits 2020 eine Erhöhung des Pflegemindestlohns um bis zu 5,6 Prozent zum 1. April 2022 beschlossen worden. Der aktuelle Beschluss sieht weiterhin eine nach Qualifikation gestaffelte Erhöhung der Mindestentgelte in drei Stufen vor. Hilfskräfte ohne Ausbildung sollen demnach bis Dezember 2023 einen Mindestlohn von 14,15 Euro pro Stunde (*2.399,44 Euro pro Monat) erhalten. Bei Hilfskräften mit einer einjährigen Ausbildung soll der Mindestlohn stufenweise auf 15,25 Euro (2.585,97 Euro) steigen. Fachkräfte erhalten künftig 18,25 Euro (*3.094,69 Euro). Die erste Erhöhungsstufe soll zum 1. September 2022 umgesetzt werden.

    Darüber hinaus soll der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (20 Werktage, soweit 5-Tage-Woche gilt) um weitere sieben (2022) bzw. neun (2023) Tage ergänzt werden. Die Laufzeit des Beschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Januar 2024.

    Weitere politische Lösungen sind gefragt

    Neben der Diakonie gibt es auch Äußerungen aus dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD). Auch sie begrüßen die Einigung.  Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP, erklärt: „Wir freuen uns, dass die Beschäftigten in der Altenpflege nun branchenweit von attraktiven Bedingungen profitieren können.“ Dr. Ingo Habenicht, Vorstandsvorsitzender des VdDD, gibt zu bedenken: „Höhere Löhne können zu höheren Pflegesätzen und damit zu höheren Eigenanteilen in der Pflege führen. Es braucht nun eine politische Lösung zur Deckelung der Eigenanteile, um Pflegebedürftige und deren Angehörige vor finanzieller Überforderung zu schützen."

    Hintergrund zur Pflegekommission

    Die Pflegekommission ist paritätisch mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie Deutschland und des Deutschen Caritasverbandes besetzt. Die Mitglieder der Pflegekommission sind für eine Amtsperiode von fünf Jahren berufen. Der Vorschlag der Pflegekommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Erlassen einer Rechtsverordnung.

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