Dekanat Vorderer Odenwald

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    EKHN-Synode

    Schneider bleibt Präsident von Kirchengericht

    Bild: Clarissa WeberPlenum der SynodeDie Synodalen setzen sich mit gesellschaftlichen Positione, Wahlentscheidungen und Gesetzesänderungen auseinander

    Der Wiesbadener Richter Winfried Schneider ist am Freitag von der Frankfurt am Main tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) als Präsident des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (KVVG) bestätigt worden.

    EKHN/RahnWinfried Schneider nach seiner Wiederwahl in FrankfurtWinfried Schneider nach seiner Wiederwahl in Frankfurt

    Schneider war 1998 erstmals von der Synode mit der ehrenamtlichen Aufgabe betraut worden. Eine Amtszeit dauert sieben Jahre. Der 67 Jahre alte promovierte Jurist war bis 2017 Vorsitzender Richter einer Kammer für öffentliches Dienstrecht  und Asylrecht am Verwaltungsgericht in Wiesbaden.

    Am evangelischen Kirchengericht ist er seit über 30 Jahren ehrenamtlich tätig. Er engagierte sich zudem viele Jahre in der Kirchenvorstandsarbeit. Schneider ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. In seiner Vorstellungrede betonte er, dass es sein wichtigstes Anliegen sei zunächst „im geduldigen Gespräch mit den Beteiligten Möglichkeiten zur Versöhnung auszuloten.“ 

    Das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht arbeitet unabhängig von den Leitungsgremien der Kirche und kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen. Als Verwaltungsgericht hat es beispielsweise über die Rechtmäßigkeit kirchlicher Verwaltungsakte zu entscheiden, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuweisung von Pfarrstellen oder bei der Versetzung von Pfarrerinnen und Pfarrern in den Wartestand.

    Es kann auch angerufen werden, um die Gültigkeit von Kirchenvorstandswahlen zu überprüfen. Die beiden Kammern des KVVG haben jeweils fünf Mitglieder, die ehrenamtlich arbeiten. Vier von ihnen haben juristischen Sachverstand mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Ein Mitglied muss kirchlich zum Verkündigungsdienst ordiniert sein und theologische Fachkompetenz einbringen. Sie werden jeweils für sieben Jahre berufen.

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