Dekanat Vorderer Odenwald

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    Kirche und Diakonie

    Neue Arbeitsrechtliche Kommission in Hessen-Nassau

    pixabay.com/geraltZwei Hände halten jeweils ein Puzzleteil.

    Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat erstmals eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission (ARK). Das Gremium, das selbständig die Inhalte der kirchlichen Arbeitsverhältnisse regelt, trat am Mittwoch (25. April 2018) in Darmstadt zusammen. Gleichzeitig konstituierte sich in Frankfurt am Main eine neue Arbeitsrechtliche Kommission für die Diakonie Hessen.

    Bisher war seit ihrer Gründung 1980 eine gemeinsame Kommission für die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie zuständig.

    Nach fast vier Jahrzehnten eigene Gremien für Kirche und Diakonie

    Nach der Fusion des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau mit dem Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck 2013 sollte eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission für die Diakonie eingerichtet werden. In der hessen-nassauischen Kirche ist das zehnköpfige Gremium paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Dienstnehmer besetzt. Zur ersten Vorsitzenden der neuen ARK für die hessen-nassauische Kirche wurde Sabine Hübner gewählt. Stellvertretende Vorsitzender ist Petra Knötzele.

    Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht

    Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Dienstgeber der EKHN sowie Dienstnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst.

    Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten. Daneben kann in dem paritätisch besetzten Gremium auch keine Einigung durch eine Abstimmung erreicht werden, in der sich lediglich eine Seite durchsetzt, sondern nur durch eine perspektivenübergreifende Lösung. Kommt sie nicht zustande, entscheidet eine Schlichtung mit einem unabhängigen Schlichter an der Spitze verbindlich.

    Verantwortlich: Pfarrer Volker Rahn, Pressesprecher

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