Dekanat Vorderer Odenwald

Angebote und Themen

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    ekhn2030

    Nachbarschaftsräume beraten über Gebäude

    Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) stellt mit dem Transformationsprozess „ekhn2030“ die Weichen für die Zukunft. Dazu gehört auch, den Gebäudebestand sorgfältig zu prüfen. Im Evangelischen Dekanat Vorderer Odenwald haben die Beratungen in den Nachbarschaftsräumen begonnen. Ziel ist ein gemeinsamer Beschluss über den Gebäudebestand bis Ende 2025.

    Die Kirchengemeinden des Evangelischen Dekanats Vorderer Odenwald haben zahlreiche Gebäude in ihrem Bestand – insgesamt 146. Dazu zählen Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und Kirchen, die instandgehalten und immer wieder auch saniert werden müssen. „Seit den 1960er Jahren wurden trotz sinkender Gemeindemitgliederzahlen immer noch weitere Gebäude gebaut, aber damals war auch noch mehr Geld da“, sagt Dekan Joachim Meyer. Mit dem prognostizierten Mitgliederrückgang der evangelischen Kirchen werden die finanziellen Ressourcen immer knapper. Deshalb ist es nötig, die Baulast zu reduzieren und einen Konzentrationsprozess einzuleiten. Grundlage dafür ist ein durch die Kirchensynode beschlossenes Gesetz, das rechtliche Rahmenbedingungen schafft und Maßnahmen einleitet.

    Die Kirchengemeinden der fünf Nachbarschaftsräume befinden sich derzeit in den internen Beratungen. Ziel ist ein funktionaler, nachhaltiger und wirtschaftlich tragfähiger Gebäudebestand im Nachbarschaftsraum, der gute und attraktive Versammlungsmöglichkeiten bietet.

    Das Einsparziel, die gesamtkirchlichen Bauzuweisungsmittel bis zum Jahr 2030 gegenüber 2020 strukturell um 10 bis 15 Millionen Euro zu reduzieren, soll jedoch nicht durch schlichtes Kürzen der Zuweisungen erreicht werden. Vielmehr sollen sich die Kirchengemeinden, in deren Eigentum sich die Gebäude in der Regel befinden, gemeinsam mit Nachbargemeinden und dem Dekanat bei maximaler Transparenz und Beteiligung über die Veränderungen verständigen.

    Beratungen in Workshops
    Im Dekanat Vorderer Odenwald wurden dazu Anfang des Jahres alle Gebäude in den fünf Nachbarschaftsräumen besichtigt. Die Bauabteilung der Kirchenverwaltung der EKHN hat inzwischen für jedes Gebäude anhand sogenannter Gebäudesteckbriefe alle entscheidungsrelevanten Daten – zum Beispiel Baujahr, Herstellungskosten, energetischer Zustand, Landmarke – zusammengestellt und drei unterschiedliche Gebäudekonzepte mit Kürzungen vorgeschlagen, die den Einsparvorgaben entsprechen. Diese Varianten werden nun in Workshops in den Nachbarschaftsräumen bis Ende 2025 beraten.

    Bei den Überlegungen ist dabei nicht der Bedarf der einzelnen Kirchengemeinde ausschlaggebend, sondern der des Nachbarschaftsraums. Dazu verständigen sich die Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums zum Beispiel darüber, welche Pfarrhäuser und welche Gemeindehäuser künftig wie genutzt werden sollen, gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden oder zivilgesellschaftlichen Partner*innen, welche rückgebaut, erweitert oder veräußert werden und welche Gebäude künftig keine Bauzuweisungsmittel mehr erhalten sollen. Durch eine insgesamt geringere Baulast können die verbleibenden Gebäude besser genutzt und nachhaltig in Stand gehalten werden. „Wir haben ja auch eine Verantwortung für die Gebäude“, sagt Dekan Joachim Meyer.

    Um die erforderlichen Einsparung zu erreichen, wird es bei den Gemeindehäusern, von denen viele funktional wie ökologisch sanierungsbedürftig sind, voraussichtlich den stärksten Einschnitt geben. Bei den Pfarrhäusern wird sich die Reduktion an den Rückgang der Pfarrstellen anpassen; die Anzahl der Pfarrstellen sinkt im Verhältnis zur Mitgliederentwicklung. Es gibt mehr Häuser als ausgewiesene Pfarrstellen. Der Wohnraum kann durch eine Vermietung oder einen Verkauf allgemein zugänglich gemacht werden.

    Wenn alle Konzeptionen der Nachbarschaftsräume vorliegen und die Vorgaben zur Reduktion der Baulast im Dekanat mindestens um 20 Prozent insgesamt eingehalten wurden, wird die Dekanatssynode den Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan für das gesamte Dekanat voraussichtlich im Frühjahr 2026 beschließen.

    Rückgang der Kirchenmitglieder
    Bis zum Jahr 2060 wird sich die Zahl der evangelischen Kirchenmitglieder in Deutschland in etwa halbieren. Zu diesem Ergebnis kommt die Vorausberechnung „Projektion 2060“, die die Evangelische Kirche in Deutschland in Auftrag gegeben hat. Damit verbunden ist auch der vorhergesagte und zu erwartende Einbruch der Kirchensteuern.

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