Kirchenpräsident zum EuGH-Urteil: „Kirche nicht in Grundfesten erschüttert“
EKHN/Peter Bongard
17.04.2018
vr
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Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag (17. April), nach dem eine Anstellung in der Kirche nicht grundsätzlich an die Mitgliedschaft gekoppelt sein muss, "nichts, was die Kirche in den Grundmauern erschütert". In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und in der Diakonie seien bereits heute in einigen Stellen Menschen beschäftigt, die keine Kirchenmitgliedschaft besäßen. Das Urteil bestätigt nach Jung "zum einen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, fordert aber zum anderen, dass wir verdeutlichen müssen, wo die Kirchenmitgliedschaft unbedingt erforderlich ist". Es gebe bereits seit einiger Zeit auch Diskussionen darüber, wie die Öffnung der Angestelltenverhältnisse so gestaltet werden kann, dass das kirchliche Profil der Einrichtungen auch bei der Mitarbeit von Menschen gewahrt bleibt, die der Kirche nicht angehören oder sich zu einer anderen Religion bekennen.
Urteil des EuGH trägt zur Klärung bei
Jung findet, dass "das Urteil zu einer innerkirchlichen Klärung beitragen kann". An etlichen Stellen, gerade in diakonischen Einrichtungen, sei es längst Realität, dass Menschen beschäftigt sind, die nicht zur Kirche gehören oder einer anderen Religion angehören, erklärte der Kirchenpräsident. Jetzt müssen die evangelische Kirche deutlicher sagen, "bei welchen Stellen und aus welchen Gründen eine Kirchenmitgliedschaft unbedingt erforderlich ist". Jung ist sich sicher. "Das wird Diskussionen mit sich bringen". Die hessen-nassauische Kirche sei darauf aber gut vorbreitet. Jung: "Wir arbeiten seit Jahren intensiv an diesem Thema und haben dazu 2015 die Studie „Vielfalt und interkulturelle Öffnung“ herausgegeben, die Mut macht, diesen Prozess aktiv zu gestalten."
Direkt zu Studie Vielfalt und Interkulturelle Öffnung in der evangelischen Kirche:
http://unsere.ekhn.de/themen/interkulturelle-oeffnung.html
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