Dekanat Vorderer Odenwald

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    ekhn2030

    Kirche wird anders

    sru/DekanatDr. Steffen Bauer, Leiter der Ehrenamtsakademie der EKHN, begleitete alle fünf Veranstaltungen in den Nachbarschaftsbereichen.

    Was steckt hinter ekhn2030? Wie wollen wir Kirche sein? Damit befassten sich Pfarrer*innen und Mitglieder der Kirchenvorstände an fünf Abenden in den fünf Nachbarschaftsbereichen des Evangelischen Dekanats Vorderer Odenwald mit „ekhn2030“ – angeleitet von Dr. Steffen Bauer, Leiter der Ehrenamtsakademie der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN).

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    Und es wurde klar: ekhn2030 ist kein Projekt der Zukunft, sondern die Umgestaltung beginnt jetzt.

    Steffen Bauer machte deutlich, dass zwischen 2020 und 2030 die Hälfte der Pfarrpersonen der EKHN in den Ruhestand gehen. Dazu kommt: Es gibt deutlich weniger Nachwuchs. Das bedeutet, dass 2030 rund ein Drittel weniger Pfarrpersonen im Dienst sein werden als 2020. Den weniger werdenden Pfarrpersonen stehen weniger Gemeindeglieder gegenüber. „Die Zahlen brechen uns weg“, sagte Bauer. War die Freiburger Studie vor fünf Jahren noch von einem durchschnittlichen jährlichen Mitgliederrückgang von 1,5 Prozent ausgegangen, so liegt dieser inzwischen bei 2,9 Prozent. Es handele sich um einen „Megatrend“ in der gesamten westlichen Welt, so Bauer. „Die Bindungskräfte lassen überall nach.“

    ekhn2030 sieht vor, dass die Kirchengemeinden sich bis 31. Dezember 2023 in Nachbarschaftsräumen zusammenschließen. Die Dekanatssynodalvorstände sollen den Prozess organisieren. Am Ende entscheidet die Dekanatssynode.

    Was die folgende Leitung und Steuerung der Nachbarschaftsräume anbelangt, so gibt es drei mögliche rechtliche Formen für die Kirchengemeinden: eine Kirchengemeinde durch Fusion mehrerer Kirchengemeinden. Oder eine Gesamtkirchengemeinde mit einem gemeinsamen Kirchenvorstand aber eben auch mit teilselbstständigen Ortsgemeinden (weiterhin als Körperschaften des öffentlichen Rechts) und – so gewollt – mit Ortskirchenräten. Oder als Arbeitsgemeinschaft mit einem geschäftsführenden Ausschuss, der in wesentlichen gemeinsame Angelegenheiten von Personal, Verwaltung und Gebäuden anstelle der Kirchenvorstände für die Arbeitsgemeinschaft entscheidet. Die Kirchenvorstände bleiben bestehen und sind für alles Weitere zuständig. Sie entsenden Delegierte in den geschäftsführenden Ausschuss. Bis 30. Juni 2026 muss der Beschluss über die Rechtsform der Zusammenarbeit im Nachbarschaftsraum vorliegen, sonst entscheidet die Kirchenleitung.

    Damit einher geht, dass für die Nachbarschaftsräume multiprofessionelle Verkündigungsteams gebildet werden, bestehend aus Pfarrpersonen, Gemeindepädagog*innen und Kirchenmusiker*innen. Der Nachbarschaftsraum muss mindestens so groß sein, dass drei hauptamtliche Stellen möglich sind. Hierzu wird die Kirchensynode im November die gesetzlichen Grundlagen schaffen.  

    Die Gebäudesituation wird ebenfalls in den Nachbarschaftsräumen angepasst. Zum einen gibt es  zentrale Gemeindebüros. Das habe den Vorteil, dass diese längere Öffnungszeiten haben, sie qualitativ besser arbeiten können, da sich Prozesse wiederholen („Routine hilft“) und Pfarrpersonen und Kirchenvorstände entlastet würden, so Bauer. Derzeit sei die Situation so, dass viele Gemeinden ihre Büros nur wenige Stunden in der Woche geöffnet hätten, die Anforderungen werden aber durch Digitalisierung und komplexer werdende Abläufe immer höher. Zum anderen werden ab 1. Januar 2027 die gesamtkirchlichen Zuweisungen für kirchengemeindliche Gebäude um 20 Prozent gekürzt. Welche Gebäude braucht man für welchen Zweck? Was soll darin stattfinden? Darüber müssen sich die Kirchengemeinden in den Nachbarschaftsräumen einigen. In der Evangelischen Kirche in Deutschland seien zwischen 1950 und 2000 rund 5500 Gemeindehäuser gebaut worden sagt Bauer. Da sei aber auch ein Großteil der Bevölkerung in der evangelischen oder katholischen Kirche gewesen (1961: 94 Prozent).] Eine Nutzung ohne Zuweisung ist möglich, indem sich zum Beispiel Gemeinden mit Anderen zusammentun und eigene Mittel einbringen.

    Jede Nachbarschaft bildet nun eine Steuerungsgruppe, die bis Mitte 2023 im Gespräch mit den Kirchenvorständen den Nachbarschaftsraum gestaltet. Die EKHN stellt jedem Dekanat finanzielle Unterstützung für die kundige Begleitung dieser komplexen Prozesse zur Verfügung.

    In einem zweiten Teil der Nachbarschaftstreffen motivierte Bauer die Teilnehmenden zu inhaltlichen Visionen, wie sie in der Gemeinde und in der Nachbarschaft Kirche sein wollen. Hier waren die Impulse „kommunikativ vielfältiger, gemeinwesenorientiert, gabenorientiert – niemand kann alles, aber gemeinsam geht es besser und aufgabenorientiert". Die Ideen wurden aufgeschrieben und dienen der Weiterbeschäftigung in den Kirchenvorständen.

    „Selbst, wenn genug Geld da ist – kirchliches Leben muss aufgrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen anders werden“, war Bauers zentrale These. „Was glaubst du und wie trägt dich dein Glaube? Darüber ins Gespräch zu kommen, kann dabei zentral sein.“

    Das Evangelische Dekanat Vorderer Odenwald, das 2010 durch die Fusion der Dekanate Groß-Umstadt und Reinheim entstanden ist, arbeitet – als eines von wenigen Dekanaten in der EKHN – von Anbeginn an in Nachbarschaftsbereichen. Können diese so bleiben oder müssen sie neu definiert werden? Das zu klären ist nun eine Aufgabe der Steuerungsgruppen.

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