Dekanat Vorderer Odenwald

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    Kinderbetreuung

    Kaum Chancen auf Verdienstersatz bei fehlendem Kitaplatz

    Sabine Hamman-Gonschorek

    Ein Berufssoldat der Bundeswehr verklagt die Stadt Mainz. Er will seinen Verdienstausfall ersetzt haben, weil die Stadt für seine Tochter keinen Betreuungsplatz organisieren konnte. Das Landgericht machte ihm beim ersten Verhandlungstermin aber wenig Hoffnung auf Erfolg.

    Wegen eines fehlenden Kindergartenplatzes können Beschäftigte ihren Verdienstausfall offenbar nicht als Schadenersatz geltend machen. Ein Berufssoldat aus Mainz, der die Stadt auf über 32.000 Euro Schadenersatz verklagt hatte, werde mit seiner Forderung wahrscheinlich erfolglos bleiben, ließ die vierte Zivilkammer des Mainzer Landgerichts am Mittwoch zum Verhandlungsauftakt durchblicken. Die Richter legten dem Kläger nahe, einen Vergleich mit dem städtischen Jugendamt zu schließen.

    Damit könnte der Vater nach jahrelangem Rechtsstreit zumindest den Gegenwert einer privat organisierten Betreuung erhalten. Das Gericht nannte einen Betrag von 4.000 Euro als mögliche Vergleichssumme. Der Bundeswehrangehörige hatte für seine zweijährige Tochter trotz des bestehenden Rechtsanspruchs in Mainz keinen Kindergartenplatz zugewiesen bekommen und daraufhin seine Elternzeit verlängern müssen. Insgesamt macht der Soldat seinen kompletten Verdienstausfall im Zeitraum von acht Monaten zwischen August 2011 und März 2012 geltend. Ein Platz war ihm mit mehrmonatiger Verzögerung erst nach einer Untätigkeitsklage gegen die Stadt angeboten worden.

    Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts liegt bei dem fehlenden Kindergartenplatz zweifellos eine „vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhaftige Amtspflichtverletzung“ der Stadt Mainz vor. Allerdings hätte der Kläger auch versuchen müssen, den materiellen Schaden für sich möglichst gering zu halten. So hätte am Arbeitsort seiner Frau ein Betriebskindergarten zur Verfügung gestanden, auch eine Anmeldung des Kindes in einer privaten Tagesstätte oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter hätten in Betracht kommen müssen.

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