Dekanat Vorderer Odenwald

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    Sonntagsschutz

    Hessen hält an Auflagen für Sonntagsverkauf fest

    Esther StoschAktiv für den freien Sonntag

    Das Land Hessen hält auch nach den jüngsten Gerichtsurteilen an den gesetzlichen Auflagen für eine Ladenöffnung an vier Sonntagen im Jahr fest. Sowohl der Sonntagsverkauf zur Internationalen Musikmesse in Frankfurt am 10. April als auch zu einem Spargelfest im südhessischen Weiterstadt am 8. Mai waren gerichtlich untersagt worden, weil der jeweilige Anlass dafür nicht ausreichend sei.

    Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag nahm dies am Donnerstag in Wiesbaden zum Anlass für eine Aktuelle Stunde und die Forderung, die Ladenöffnung an vier Sonntagen ohne Bedingung eines aktuellen Anlasses zu gestatten. Dabei stieß sie aber bei den anderen Parteien auf Ablehnung.

    Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) verwies auf die für 2018 vorgesehene Überprüfung des bis Ende 2019 befristeten hessischen Ladenschlussgesetzes. Daran würden sowohl die aus Kirchen und Gewerkschaften bestehende „Allianz für den freien Sonntag” als auch der Einzelhandel und die Kommunen beteiligt. Bis dahin sehe die Landesregierung keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Grüttner gab seinem CDU-Parteifreund Markus Frank, dem Frankfurter Wirtschaftsdezernenten, selbst die Schuld für das gerichtliche Verbot des Sonntagsverkaufs zur Musikmesse. Wer die Diskussion und die vorliegenden Urteile kenne, hätte wissen müssen, dass die Genehmigung so nicht haltbar sei.

    FDP-Fraktionschef Florian Rentsch nannte die den Geschäftsleuten vergeblich entstandenen Kosten als Grund für die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Wenn an vier Sonntagen im Jahr die Läden öffnen dürften, gehe auch ohne jeweiligen Anlass das Abendland nicht unter. Außerdem stärke das den Einzelhandel im Konkurrenzkampf gegen den Online-Einkauf. Aber auch die Fraktionsredner von CDU, SPD, Grünen und Linken wandten sich klar gegen eine Liberalisierung der Vorschriften.

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