Dekanat Vorderer Odenwald

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    Sonntagsschutz

    Gericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag in Frankfurt

    Ich-und-Du/pixelio.deKirchen und Gewerkschaften wollen keine Aufweichung des Sonntagsschutzes.Kirchen und Gewerkschaften wollen keine Aufweichung des Sonntagsschutzes.

    Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Frankfurt am Main geschlossen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die geplante Öffnung der Geschäfte von 13 bis 19 Uhr anlässlich der Musikmesse für rechtswidrig.

    Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Frankfurt am Main geschlossen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die geplante Öffnung der Geschäfte von 13 bis 19 Uhr anlässlich der Musikmesse für rechtswidrig, wie die Pressestelle des Gerichts am Mittwoch in Kassel mitteilte (AZ: 8 B 751/16). Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 24. März (AZ: 7 L 602/16) aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Gewerkschaft ver.di und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Limburg im Auftrag der „Allianz für den freien Sonntag“ wieder hergestellt.

    Die Erlaubnis der Stadt Frankfurt vom 29. Januar ist nach Angaben des VGH rechtswidrig, weil nicht erkennbar sei, dass die Besucher der Musikmesse eine Versorgung durch sämtliche Handelszweige im gesamten Stadtgebiet brauchen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Läden weit entfernt vom Messegelände einen Beitrag zur Versorgung leisten könnten. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

    Für die „Allianz für den freien Sonntag“ begrüßte der Landesfachbereichsleiter Handel von ver.di Hessen, Bernhard Schiederig, die Entscheidung des VGH. Er erinnerte daran, dass die Allianz erst vor zwei Tagen alle hessischen Kommunen schriftlich an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 erinnert habe. Dieses schreibe vor, dass eine Öffnung der Geschäfte aus Anlass einer Messe, eines Marktes oder ähnlicher Ereignisse nur zulässig sei, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend sei (AZ: 8 CN 2.14).

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