Umwelt
Flughafen muss 17 Millionen Euro als Lärm-Entschädigung zahlen
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09.05.2017
epd
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Weitere 800 Anträge lägen noch vor. Seit dem 13. Oktober 2016 hätten Eigentümer von bebauten Grundstücken innerhalb der Tagschutzzone eins Anspruch auf eine Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung ihres Außenwohnbereichs.
Fraport muss nach Angaben der Behörde für ein Einfamilienhaus pauschal 3.700 Euro Entschädigung zahlen, für ein Zweifamilienhaus 4.440 Euro. Wer anspruchsberechtigt ist, kann seinen Antrag auf die sogenannte Außenwohnbereichsentschädigung noch bis zum 12. Oktober 2021 beim RP Darmstadt stellen. Darüber hinaus können Bewohner der Tagschutzzone eins und der Nachtschutzzone in derselben Frist auch Anträge auf Erstattungen für baulichen Schallschutz stellen. Zusätzliche Mittel aus dem Regionalfonds des Landes hierfür müssen jedoch bis zum 31. Dezember 2017 beim RP beantragt werden.
Info
Auf der RP-Website werden unter den Stichwörtern Bauliche Schallschutzmaßnahmen - Regionalfonds alle Fragen zu den einzelnen Programmen und ihren Verfahren beantwortet. Hier sind auch die entsprechenden Antragsformulare jederzeit abrufbar. Sie können zudem per Post beim RP (Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt) angefordert werden.
Wer herausfinden will, ob sein Grundstück in einem Lärmschutzbereich liegt, kann dies über das Schallschutzportal des RP Darmstadt ermitteln. Die für das Programm zuständigen Mitarbeiter beim RP helfen unter der Telefonnummer 06151/123100 bei der Ermittlung und erteilen Auskünfte auch per E-Mail an schallschutzprogramm@rpda.hessen.de.
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