Debatte um Paragraph 219a
Evangelische Ethik-Experten: Werbeverbot für Abtreibung nicht gänzlich streichen
Bildquelle: istockphoto, SARINYAPINNGAM
23.02.2018
vr
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Darmstadt, 23. Februar 2018. Der hessen-nassauische Ethik-Experte Kurt W. Schmidt und der Gießener Rechtswissenschaftler Bernhard Kretschmer sehen in einem Interview auf der Internetseite der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau www.ekhn.de keine Notwendigkeit, den Paragraphen 219a, der das Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vorsieht, gänzlich aufzuheben. Im November 2017 war eine Gießener Ärztin wegen des Verstoßes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Am Donnerstag berät der Bundestag über das Thema.
Es scheine „wenig ratsam, das Werbeverbot angesichts der anhaltenden Kontroversen um den Schwangerschaftsabbruch gänzlich aufzuheben“, so Kretschmer auf ekhn.de. So verbiete Paragraph 219a auch nicht grundsätzlich, über die Möglichkeiten, Methoden und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Aber es bleibe eine Frage, ob das Gesetz genügend zwischen Werbung und Information unterscheide. Für die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a besteht auch nach Ansicht von Kurt W. Schmidt aus ethischer Sicht „keine Erfordernis“. Der Gesetzgeber habe über die Beratungsstellen sichergestellt, dass die Ratsuchenden die notwendigen Informationen und Kontaktadressen erhalten könnten. Eine andere Frage sei jedoch, ob das Verbot der Werbung „unbedingt mit einem Straftatbestand“ gesichert werden müsse, so der evangelische Theologe.
Beide sind zudem der Überzeugung, dass hinter der Kontroverse um den Paragraphen 219a weiter ungeklärte Grundsatzentscheidungen zu Fragen des Lebens stehen. Mit der Gerichtsverhandlung sei das gesamte Thema Schwangerschaftsabbruch wieder aufgebrochen. Damit würden „tiefsitzende Wertvorstellungen“ angesprochen, die die Identität vieler Menschen berühre. Es gehe „um Autonomie, Selbstbestimmung, Wert des Lebens, Menschenwürde“. Diese Kontroversen darum, welche Werte Vorrang hätten, seien nicht beigelegt, sondern brächen immer wieder neu auf. Schmidt: „Aus ethischer Sicht sind diese Fälle Seismographen für die Wertvorstellungen der Gesellschaft“.
Zu den Personen
Dr. Kurt W. Schmidt ist hessen-nassauischer Pfarrer und leitet das Zentrum für Ethik in der Medizin am Agaplesion Markus Krankenhaus in Frankfurt. Professor Bernhard Kretschmer ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Gießen. Beide führen in Gießen gemeinsam Seminare zur Medizinethik und zum Medizinrecht durch.
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