Synode kurz & knapp
EKHN-Synode: Infos für Gemeinden
pixabay.com
12.05.2019
pwb
Artikel:
Download PDF
Drucken
Teilen
Der Anteil, den die Kirchengemeinde für den Erhalt ihrer Gebäude der sogenannten „Substanzerhaltungsrücklage“ zuführen soll, wurde halbiert (50% des Eigenanteils) und entlastet aktuell damit die Haushalte vor Ort.
Außerdem können Baumaßnahmen an Gebäuden, die „ausschließlich der Vermietung dienen“, zukünftig ohne die Fachberatung durch Kirchenarchitektinnen und -architekten durchgeführt werden.
Zudem können sich – wie bei den politischen Wahlen auch – künftig Menschen, die unter Betreuung stehen, an den Kirchenvorstandswahlen beteiligen.
Diese Beschlüsse werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken