Verfassungsänderung
EKD wird Kirche
Kolja Warnecke/EKD.de
12.11.2015
epd
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Bremen/Kassel (epd). Die EKD sei als „Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche“, lautet die Formel, die nach jahrelanger Debatte über den Kirchenstatus Zustimmung fand.
Der Änderung der Grundordnung müssen nunmehr allen 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen zustimmen. Bischof Martin Hein von der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nannte die Verfassungsänderung eine Kompromisslösung, die einen „Minimalkonsens“ darstelle. Seine Landeskirche habe mehr erwartet. Er hoffe, dass in zehn oder 20 Jahren ein neuer Anlauf unternommen wird, um mutiger auf Gemeinschaft der EKD zuzugehen, sagte Hein.
Kompetenzverteilung zwischen Landeskirchen und EKD bleibt gleich
Hingegen argumentierte der Synodale Michael Beintker, die Grundordnungsänderung sei kein Kompromiss, sondern ein Erkenntnisgewinn aus einem Lernprozess. „Die EKD ist nichts ohne ihre Gliedkirchen, und sie ist alles mit ihren Gliedkirchen“, sagte der reformierte Theologieprofessor.
Weitere Infos von der EKD-Synode
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