Tarifverträge
Diakonie Hessen offen für Tarifverträge
Diakonie Hessen
15.11.2017
epd
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Damit könne ein kirchlicher Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag aushandeln, sagte das Vorstandsmitglied Harald Clausen. Allerdings seien Streik und Aussperrung weiterhin ausgeschlossen und im Konfliktfall eine Schlichtung verbindlich.
„Wir gehen davon aus, dass ver.di mitmacht“
Elf diakonische Träger, insbesondere der Altenhilfe, hätten Interesse an Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di, erläuterte der Diakonie-Personalchef Christoff Jung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ein Arbeitgeberverband müsse noch gegründet werden. Dessen Tarifkommission könnte mit der von ver.di verhandeln und Tarifverträge abschließen. „Wir gehen davon aus, dass ver.di mitmacht“, sagte Jung. Die Grundlage für „kirchengemäße Tarifverträge“ seien das Tarifvertragsgesetz in Verbindung mit dem kirchlichen Arbeitsrechtsregelungsgesetz. Dieses müsse noch angepasst und von den landeskirchlichen Synoden genehmigt werden.
Einheitliche Arbeitsrechtliche Kommission einrichten
Für den größeren Teil der Mitgliedsträger der Diakonie Hessen sei es vordringlich, innerhalb des „Dritten Wegs“ zu bleiben und eine einheitliche Arbeitsrechtliche Kommission einzurichten, ergänzte Clausen. Für die Mitarbeiter gelte noch zweierlei Arbeitsrecht, je nachdem, ob sie innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau oder der von Kurhessen-Waldeck arbeiten.
Bisher werden Gehalt und Arbeitsrecht in Diakonie und evangelischer Kirche durch eine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzte „Arbeitsrechtliche Kommission“ festgelegt. Kommt keine Lösung zustande, entscheidet ein Schlichtungsverfahren mit einem unabhängigen Schlichter an der Spitze („Dritter Weg“). Die Gewerkschaften spielen dabei keine entscheidende Rolle. Sie attackieren seit Jahren den „Dritten Weg“. Von ver.di war am Mittwochnachmittag keine Reaktion zu erhalten.
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