Dekanat Vorderer Odenwald

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    Mitgliederversammlung

    Diakonie Hessen öffnet Arbeitsrecht auch für kirchengemäße Tarifverträge

    Diakonie HessenAbstimmungMit der Satzungsänderung kommen die Mitglieder der Diakonie Hessen dem Wunsch vieler Mitarbeitervertretungen und der Gewerkschaften nach einer Öffnung für Tarifverträge nach.

    Knapp 200 Vertreter der Diakonie Hessen haben auf der Mitgliederversammlung am 15. November in Hanau beschlossen, dass zukünftig neben dem Kommissionsmodell, dem so genannten „Dritten Weg“, auch kirchengemäße Tarifverträge zulässig sind.

    Interesse an diesem Modell haben mehrere Träger der Altenpflege. Für sie soll nun ein Branchentarifvertrag entwickelt werden.

    „Die Mitgliederversammlung hat eine für die Diakonie Hessen wichtige Entscheidung getroffen“, sagt Vorstand Dr. Harald Clausen. „Zusätzlich zur bewährten Arbeitsrechtssetzung über den Weg der Arbeitsrechtlichen Kommissionen ist nun auch die Tür für kirchengemäße Tarifverträge geöffnet. „Kirchengemäßheit“ der Tarifverträge bedeutet, dass Streik und Aussperrung, die immer zu Lasten der uns anvertrauten hilfebedürftigen Menschen gehen, ausgeschlossen sind und eine Schlichtung verbindlich ist.“

    Öffnung der Tarifverträge

    Mit der Satzungsänderung kommen die Mitglieder der Diakonie Hessen dem Wunsch vieler Mitarbeitervertretungen und der Gewerkschaften nach einer Öffnung für Tarifverträge nach. Nun müssten weitere Gespräche zeigen, wie ernst es den Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften mit der Umsetzung ist. „Für den weit größeren Teil der Mitglieder der Diakonie Hessen ist es jetzt wichtig, eine einheitliche Arbeitsrechtliche Kommission auf dem Gebiet der Diakonie Hessen zu etablieren. Ihre wichtigste Aufgabe wird es sein, die bisher getrennten Dienstvertragsrechte von Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck zu vereinheitlichen“, so Dr. Clausen.

     

    Alle Pressemeldungen, Fotos, die Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats zur Mitgliederversammlung sowie der Jahresbericht 2017 der Diakonie Hessen sind abrufbar unter:

    mitgliederversammlung.diakonie-hessen.de

    Hier finden Sie außerdem Informationen zum Dritten Weg sowie Arbeits- und Dienstvertragsrecht der Diakonie Hessen.

     

    Dritter Weg

    Der „Dritte Weg“ ist ein Begriff aus dem kirchlichen Arbeitsrecht. Das heißt, dass Entgelte weder einseitig durch den Dienstgeber (Erster Weg) festgelegt werden darf noch durch Tarifauseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und -nehmern (Zweiter Weg) definiert werden. Der Dritte Weg setzt auf eine paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission, die die Arbeitsrechtsregelungen verbindlich festlegt. In Kirche und Diakonie wird der Dritte Weg seit über 30 Jahren erfolgreich angewendet. Diese Art der Setzung des Arbeitsrechts hat eine Tarifbindung von über 95 Prozent der Einrichtungen zur Folge.

    Arbeits- und Dienstvertragsrecht Diakonie Hessen

    Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu regeln. Dies umfasst Regelungen zu dem Inhalt, dem Abschluss und der Beendigung der Arbeitsverhältnisse und gilt ergänzend für Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse sowie sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse. Eine eigene ARK für die Diakonie Hessen existiert derzeit noch nicht. Bedingt durch die Fusion der Diakonischen Werke in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck im Jahr 2013 gilt für die Mitarbeitenden noch unterschiedliches Arbeitsrecht. Mehr Informationen über das Arbeits- und Dienstvertragsrecht in der Diakonie Hessen.

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