Inklusion
Diakonie begrüßt Bundesteilhabegesetz
Simone Becchetti/istockphoto.com
02.12.2016
red
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„In den letzten Wochen ist es der Diakonie und Verbänden der Behindertenhilfe durch viel Überzeugungsarbeit gelungen, geplante Einschnitte in der Eingliederungshilfe zu verhindern“, so Ute Burbach-Tasso von der Diakonie Deutschland in Berlin.
Menschen mit Behinderung, die in einer eigenen Wohnung leben, könnten jetzt weiterhin Eingliederungshilfe- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Dazu würden Seh- und hörgeschädigte Menschen sowie psychisch Kranke nicht von Leistungen ausgeschlossen, sagte Burbach-Tasso.
Weiter für Rechte behinderter Menschen kämpfen
Dennoch könne sich die Diakonie nun nicht zufrieden zurücklehnen. Vielmehr „bleibt es unsere Aufgabe, die Umsetzung des Gesetzes kritisch zu begleiten und weitere Verbesserungen im Interesse der Betroffenen zu erreichen.“
Das Bundesteilhabegesetz wurde am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz regelt die Sach- und Geldleistungen für Behinderte neu. Das Ziel ist es, den Betroffenen mehr Freiheit und Selbstbestimmung zu geben, zum Beispiel durch Fahrdienste oder Blindenhunde.
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