Konstituierende Dekanatssynode
Kurs-Nr.: , 04.02.2022, digital
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Infos
Termin 04. 02. 2022 17:00 – 21:00 Uhr
Ort , per ZOOM, 64823 digital
Kosten
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- Anderes -
Nach der Kirchenvorstandswahl im Sommer 2021, bei der sich die Kirchenvorstände neu gebildet haben, tagt erstmals auch die Dekanatssynode in ihrer neuen Zusammensetzung. Dr. Michael Vollmer (Präses), Volker Ehrmann (stellvertretender Präses), Willi Delp (Finanzen) und Heike Kopp stellen sich nicht mehr zur Wahl für den neuen Dekanatssynodalvorstand. Außerdem steht die Wiederwahl der stellvertretenden Dekanin Evelyn Bachler an.
Die Synode wird per Livestream auf dem Youtube-Kanal des Dekanats übertragen: https://www.youtube.com/channel/UC7QMme-0OvwknhzdTTkkNzw
Tagesordung
TOP 1
Begrüßung Feststellung der Beschlussfähigkeit Regelung der Protokollführung
(§ 25 Abs. 3 DSO, § 26 Abs. 1 DSO)
Top 2
Bericht über die Vorprüfung der Wahlen durch den Dekanatssynodalvorstand Legitimationsprüfung der Synodenmitglieder (§11 Abs. 2 DSO)
Top 3
Beschluss der Synodalen: Anzahl der Mitglieder des Dekanatssynodalvorstandes (§ 36 DSO) Vor Eintritt in das Wahlverfahren beschließt die Dekanatssynode auf Vorschlag des Dekanatssynodalvorstands, ob der Dekanatssynodalvorstand aus sieben, neun, elf oder dreizehn Mitgliedern besteht, sofern dies nicht bereits durch eine Dekanatssatzung geregelt ist.
Top 4
Bildung eines Wahlvorstands
Top 5
Wiederwahl der Dekanstellvertreterin § 37 Abs. 5 Nr. 1 DSO
Top 6
Wahl des/der Vorsitzenden des Dekanatssynodalvorstandes § 37 Abs. 4 DSO
Top 7
Vorschlag des Dekanatssynodalvorstandes: Wahl von 5 Gemeindemitgliedern bei 11 Vorstandsmitgliedern § 37 Abs. 5 Nr. 2 DSO Weitere Möglichkeiten siehe TOP 3
Top 8
Vorschlag des Dekanatssynodalvorstandes: Wahl von 3 Pfarrerinnen oder 3 Pfarrern bei 11 Vorstandsmitgliedern § 37 Abs. 5 Nr. 3 DSO Weitere Möglichkeiten siehe TOP 3
Top 9
Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Vorsitzenden/des Vorsitzenden aus den Mitgliedern des Dekanatssynodalvorstandes § 37 Abs. 5 Nr. 4 DSO
Top 10
Wahl der 4 Mitglieder und 4 stellvertretenden Mitglieder in die Kirchensynode der EKHN a) 3 Gemeindemitglieder § 2 Abs. 2 KSWO b) 1 Pfarrerin oder 1 Pfarrer § 2 Abs. 2 KSWO c) 3 Gemeindemitglieder als stellvertretende Mitglieder § 3 KSWO d) 1 Pfarrerin oder 1 Pfarrer als stellvertretendes Mitglied § 3 KSWO
Top 11
Wahl von 4 Vertreterinnen und Vertretern und 4 Stellvertreterinnen und Stellvertretern in die Verbandsvertretung des Regionalverwaltungsverbandes § 16 Abs. 3 Satz 1 RVG
Top 12
Abnahme der Beschlüsse der Dekanatssynode vom 12.11.2021/des Dekanatssynodalvorstandes vom 8.12.2021
Top 13
Verschiedenes
Zu den Abkürzungen:
DSO = Dekanatssynodalordnung
KSWO = Kirchensynodalwahlordnung
RVG = Regionalverwaltungsgesetz
Details
Veranst. Ev. Dekanat Vorderer Odenwald
Telefon 06078 782590
Telefax Langtitel
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