Dekanat Vorderer Odenwald

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    Urteil

    VGH Kassel entscheidet für Sonntagsschutz

    Am Mittwoch, 1. Juli, ist vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel über die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung (BedGewVO) verhandelt worden.

    Der VGH hat dabei in seinem Urteil festgestellt, dass eine in der Bedarfsgewerbeordnung eröffnete allgemeine Sondergenehmigung für Arbeit an Sonn- und Feiertagen für Brauereien, die Herstellung von alkoholfreien Getränken, Schaumwein und Speiseeis sowie deren Großhandel unwirksam ist.

    Für Dr. Michael Vollmer, Präses des Evangelischen Dekanats Vorderer Odenwald, zeigt das heutige Urteil, dass „Arbeit am Sonntag im Interesse der Menschen wie bisher die gut begründete Ausnahme bleiben“ müsse. Das Dekanat engagiert sich in der Allianz für den freien Sonntag.

    Bundesverwaltungsgericht urteilte 2014
    Bereits im November 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 6 CN 1.13) mit Blick auf die Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen in Videotheken, Callcentern sowie in Dienstleistungsunternehmen mit der Entgegennahme von Aufträgen, der Auskunftserteilung und der Beratung per Telekommunikation die ablehnende Entscheidung des VGH Kassel vom 12. September 2013 bestätigt und den starken Sonntagsschutz in Hessen bekräftigt.

    Demgegenüber war damals die generelle Erlaubnis zur Sonn- und Feiertagsarbeit durch die BedGewVO beispielsweise für Brauereien, die Herstellung von alkoholfreien Getränken, Schaumwein und Speiseeis sowie deren Großhandel zur weiteren Prüfung der Sachlage an die zweite Instanz zurückverwiesen worden, um für diese Bereiche nochmals in die Klärung des objektiven Bedarfs einzutreten. Dies ist nun erfolgt.
    Für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist die Erhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes ein besonderes Anliegen. Als kollektive Ruhetage werden diese arbeitsfreien Zeiten in Anbetracht der erheblichen Ausdehnung von Arbeitszeiten innerhalb der Werktage immer wichtiger. Sie sind häufig die einzigen Tage, an denen familiäres, soziales, religiöses und gesellschaftliches (Er)Leben überhaupt noch ungestört und ohne großen Koordinationsaufwand stattfinden kann.

    Deshalb engagieren sich die hessischen Kirchen unter anderem auch gemeinsam mit der Katholischen Kirche, deren Verbänden und einigen DGB-Gewerkschaften in der „Hessischen Allianz für den freien Sonntag“. In Darmstadt und Region arbeiten die evangelischen und katholischen Dekanate sowie die Gewerkschaft verdi (Bezirk Südhessen) in der regionalen Allianz für den freien Sonntag seit vielen Jahren zusammen – so auch das Evangelische Dekanat Vorderer Odenwald.

    Kirchen sind sich den Herausforderungen durch Corona bewusst
    Es ist den Kirchen bewusst, dass die Betriebe und ihre Mitarbeitenden in der gegenwärtigen Krise vor besonderen Herausforderungen stehen. Von daher mag die heute getroffene Entscheidung als nicht in die Zeit passend erscheinen. Gegenwärtig sind viele tiefgreifende wirtschaftliche und soziale Probleme zu lösen. Es ist uns ein Anliegen, dass dabei nachhaltige zukunftsorientierte Aspekte einbezogen werden. In dieser Perspektive begrüßen die Dekanate die Entscheidung des VGH, weil dadurch der starke Schutz des arbeitsfreien Sonntags in Geltung gesetzt wurde. Der Sonntagsschutz dient dem Gemeinwohl und ist aus Sicht der Kirchen ein wesentlicher Bestandteil eines modernen und leistungsfähigen Sozialstaates, der gerade in der aktuellen Lage mehr denn je auf Solidarität und Engagement angewiesen ist. Genau dies wird durch die Institution des arbeitsfreien Sonntags gefördert.

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