Dekanat Vorderer Odenwald

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    Wahl

    Stephan Arras wird neuer Propst für Starkenburg

    EKHN/privatDie Synode hat den früheren Odenwälder Dekan Stephan Arras als neuen Propst der Propstei Starkenburg gewählt.

    Die EKHN-Synode hat den früheren Odenwalder Dekan mit klarer Mehrheit ins evangelische Leitungsamt für die südhessische Propstei gewählt. Der 59-Jährige folgt auf Pröpstin Karin Held, die 2022 in den Ruhestand geht.

    Stephan Arras ist der neue Propst für den Bereich Starkenburg. Die hessen-nassauische Kirchensynode wählte den 59 Jahre alten Theologen am Donnerstagnachmittag (22. April) in das evangelische Leitungsamt. Er erhielt 77 von 123 abgegebenen Stimmen bei der digital durchgeführten Wahl. Ab dem kommenden Jahr ist er die geistliche Leitungsperson in der südhessischen Region um Darmstadt für rund 300.000 Kirchenmitglieder in über 150 Gemeinden.

    Seine Aufgabe ist mit der eines „Regionalbischofs“ in anderen evangelischen Kirchen vergleichbar. Zur Wahl hatte sich auch Kristina Augst (52) gestellt, Studienleiterin im Religionspädagogischen Institut der hessen-nassauischen Kirche für die Region Darmstadt. Sie erhielt 41 Stimmen. Arras tritt die Nachfolge von Karin Held an, die 2022 in den Ruhestand geht. Die offizielle Verabschiedung von Held ist bereits für den 3. Dezember vorgesehen.

    Für eine Kirche, die Glauben pflegt und Glauben weckt
    In seiner Wahlrede sprach sich Arras für eine Kirche aus, die die gesellschaftliche „Großwetterlage“ genau kennen müsse. Dazu gehöre etwa die „wachsende Religionslosigkeit der Menschen in Europa“. Arras möchte deshalb den Bereich „Glauben pflegen, Glauben wecken, auf Gott hören“ besonders in den Blick nehmen. Für ihn ist Kirche zudem kein bloßes „Serviceunternehmen“, sondern gründe auf einer Gemeinschaft von Menschen, die sich um „Gottes lebendiges Wort versammeln“. Die Rolle des Propstes sieht Arras nicht als Kapitän, sondern als Lotsen, der im „Dreistromland zwischen Rhein-Main und Neckar“ gemeinsam mit anderen navigiert.

    Zur Person: Stephan Arras
    Stephan Arras wurde 1961 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte evangelische Theologie in Mainz, Heidelberg, Jerusalem und München. Anschließend absolvierte er sein Vikariat, die praktische Ausbildungsphase zum Pfarrdienst, in Darmstadt. 1991 trat er seine erste Pfarrstelle in Beerfelden im Odenwald an, die er bis 2005 innehatte. Zeitgleich war er unter anderem Dekanatsjugendpfarrer. Im Jahr 2000 wurde er auch Dekan des Dekanats Odenwald, ab 2005 mit voller Stelle. Diese Funktion hatte er dann bis zu seinem Wechsel  auf die Pastorenstelle der Evangelisch Lutherischen Kirche in Irland (Dublin) bis zum Jahr 2015 inne. Arras war von 2007 bis 2015 auch Mitglied der EKHN-Kirchensynode. Der Theologe hat zudem eine kirchenmusikalische Ausbildung (C-Prüfung) absolviert und das berufsbegleitende Studium „Management in sozialen Organisationen“ abgeschlossen.

    Zur Propstei Starkenburg
    Die südhessische Propsteiregion Starkenburg umfasst den Odenwald, die Bergstraße und das Ried. Der Dienstsitz ist Darmstadt. Zur Propstei gehören über 300.000 Evangelische in mehr als 150 Kirchengemeinden mit über 200 Pfarrerinnen und Pfarrern. Pröpstinnen und Pröpste sind die geistliche Repräsentierenden der EKHN in der Region, Vorgesetzte der Dekaninnen und Dekane sowie Seelsorgende der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie leiten zudem die sogenannten Visitationen, regelmäßige kollegiale Besuchsdienste der Kirchengemeinden und Einrichtungen in der Propstei. Zugleich sind sie Mitglieder der Kirchenleitung. Außerdem ist der Propst oder die Pröpstin für Starkenburg Mitglied im Kuratorium der Evangelischen Hochschule in Darmstadt.

    Hintergrund: Verfahren zur Propstwahl

    Das Verfahren der Propstwahl ist in Artikel 56 der Kirchenordnung genau geregelt. Entsprechend den Vorgaben wurde die Stelle im Amtsblatt der EKHN zunächst ausgeschrieben und dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen. Dazu kann jedes Kirchenmitglied Vorschläge an den Kirchensynodalvorstand einreichen. Die Benannten konnten dann anhand einer schriftlichen Bewerbung ihr Interesse bekunden. Aus dem Bewerbendenkreis erstellt der Kirchensynodalvorstand einen Wahlvorschlag, der mindestens zwei Personen umfassen soll. Zu dem daraufhin zustande gekommenen Wahlvorschlag werden der Pfarrerausschuss und die zuständige Propsteiversammlung gehört, die sich aus den Dekanen und Dekaninnen sowie den Dekanatssynodalvorsitzenden der Propstei zusammensetzt. Auch auf der Wahl-Synode selbst können noch Vorschläge zu Wahl unterbreitet werden, wenn 20 Prozent der Delegierten eine zusätzliche Kandidatur befürworten. Dann muss die Wahl allerdings verschoben werden. Die Amtszeit für Pröpste und Pröpstinnen beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

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