Dekanat Vorderer Odenwald

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    Kein Recht auf Heimunterricht

    Religiöse Schulgegner aus Ober-Ramstadt scheitern mit Beschwerde

    istock/© morganlUnterricht in der GrundschuleFür Eltern, die mit der staatlichen Schule nicht zufrieden sind, gibt es keinen Rechtsanspruch, ihre Kinder zu Hause zu beschulen.

    Schulgegner aus Ober-Ramstadt sind mit einer Beschwerde gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Das Straßburger Gericht sieht die Rechte der christlichen Familie durch die kurzzeitige Unterbringung ihrer Kinder im Heim nicht verletzt.

    pixabay.com/hpgruesenAussenansichtEuropäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg.

    Die Eltern sich aus religiösen Gründen geweigert, ihre vier Kinder in die Schule zu schicken. Nachdem Bußgelder gegen die Eltern wirkungslos blieben, übertrug das Familiengericht Darmstadt das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder dem Jugendamt. Unabhängig von der Frage, ob die Kinder im Heimunterricht ausreichend lernen, hindere der Unterricht zu Hause die Kinder daran, ein Teil der Gemeinschaft zu werden und soziale Kompetenzen zu entwickeln, so das Gericht.

    Behörden setzten Schulbesuch durch

    Das Landgericht (LG) Frankfurt bestätigte die Entscheidung später. Zwischenzeitliche Versuche des Jugendamts, die Kinder einer Lernbewertung zu unterziehen, scheiterten am Widerstand der Eltern und der Kinder. Schließlich brauchten die Behörden die Kinder im August 2013 für drei Wochen in einem Heim unter, um die Schulpflicht durchzusetzen. Die Eltern erklärten sich daraufhin bereit, ihren Kindern den Schulbesuch zu erlauben. Die Eltern sahen durch die kurzzeitige Unterbringung der Kinder nach dem Sorgerechtsentzug im Heim ihr Menschenrecht auf Familienleben verletzt.

    Gründe für den Sorgerechtsentzug seien „relevant und ausreichend” gewesen

    Wie aus einem am 10. Januar 2019 veröffentlichten Urteil hervorgeht, entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun, dass mit dem teilweisen Sorgerechtsentzug zwar in das Recht auf Familienleben eingegriffen worden sei. Die Gründe dafür seien aber „relevant und ausreichend” gewesen. So hätten die deutschen Behörden Grund zur Annahme gehabt, dass die Kinder in Gefahr schwebten, isoliert waren und keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der Familie hatten. Die Maßnahmen seien zudem verhältnismäßig gewesen, denn andere Maßnahmen hätten den Behörden nicht mehr zur Verfügung gestanden.

    Kein Recht auf Heimunterricht

    Bereits 2014 begründete das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Heimunterricht mit dem Interesse der Allgemeinheit, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken. In anderen europäischen Ländern sind die Regeln für das sogenannte Homeschooling weitaus weniger streng. Der EGMR urteilte jedoch bereits 2006: Es gibt kein Recht auf Heimunterricht.

    Quelle: EGMR zum Heimunterricht: Religiöse Schulgegner scheitern mit Beschwerde . In: Legal Tribune Online, 10.01.2019 , www.lto.de/persistent/a_id/33143/ (abgerufen am: 11.01.2019 )

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