Dekanat Vorderer Odenwald

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    Corona-Hotspot: Regelungen in Hessen

    Krisenstab-Info: Was gilt im Hotspot für Kirchengemeinden?

    Quelle: Fundus, Peter BongardGottesdienst mit Hygiene-RegelnPräsenz-Gottesdienste mit Berücksichtigung der Hygiene-Regeln

    Die Omikron-Variante des Coronavirus lässt auch im hessen-nassauischen Kirchengebiet die Infektionszahlen in die Höhe schnellen. Was gilt im Hotspot-Gebiet für die gemeindliche Arbeit? Hinweis: Diese Regel gibt es nur im hessischen Gebietsteil.

    Stand: 7. Januar 2022 

    Die Omikron-Variante des Coronavirus lässt auch im hessen-nassauischen Kirchengebiet die Infektionszahlen in die Höhe schnellen. So sind in Hessen unter anderem bereits Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt zu Hotspots erklärt worden. Im öffentlichen Leben greifen dann verschärfte Maßnahmen. Doch was bedeutet das für die Arbeit in den Kirchengemeinden?

    Gottesdienste bleiben unverändert nach geltenden Regelungen

    Zunächst gilt weiter ganz grundsätzlich für die gottesdienstliche Arbeit: Nach der geltenden Coronaverordnung des Landes Hessen regeln die Kirchen die Schutzmaßnahmen für Gottesdienste eigenständig. Die bisherigen Regelungen des EKHN-Krisenstabs gelten daher unabhängig von Inzidenzzahlen.

    Weitere Gemeindeveranstaltungen nur nach Hotspot-Regeln

    Für weitere kirchliche Veranstaltungen – außer Gottesdiensten – greifen dann aber die allgemeinen Regelungen. Und das bedeutet: Nach der Coronaverordnung des Landes Hessen dürfen ab einer Inzidenz von 350 Erwachsene nur mit Genesenen- oder Impfnachweis eingelassen werden. Kinder und Jugendliche nehmen mit Negativnachweis oder Testheft teil. Personen, die nicht geimpft werden können, nehmen mit ärztlichem Attest und Test teil. Zusätzlich ist ein Test oder eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erforderlich.

    Diese 2G+-Verschärfung gilt für folgende, auch für die gemeindliche Arbeit relevanten Bereiche:
    - Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer Gottesdienste) 
    - Bewegungsangebote in geschlossenen Räumen
    - Freizeiten und Ausflüge mit Übernachtungen
    - Gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen

    Hinweis für Rheinland-Pfalz: Die oben beschriebene besondere Hotspot-Regel gibt es nur im hessischen Gebietsteil der EKHN. In Rheinland-Pfalz gelten bereits bei allen Veranstaltungsformaten im Inneren - außer Gottesdiensten  - 2G+ Regeln.  (Stand 7.1.2022) 

    Mehr Infos zum Thema: www.ekhn.de/corona 

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