Dekanat Vorderer Odenwald

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    Sterbebehilfe

    Scharfe Kritik der Kirchen an Urteil zur Sterbehilfe

    © EKHN/Matern / fundus.ekhn.deJunge Hand hält die Hand einer älteren FrauDer Pflegenotstand in Deutschland wird zur Herausforderung.

    Scharfe Kritik von der Kirche am Bundesverfassungsgericht: Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz lassen kein gutes Haar an der Karlsruher Entscheidung zur Sterbehilfe. Unterdessen mahnt die EKHN zu einer differenzierten Betrachtung des umstrittenen Urteils.

    "Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (26. Februar 2020) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat." So beginnt das gemeinsame Statement der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, nehmen zu der Entscheidung wie folgt Stellung: "Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten".

    Maßvolle Regelung gekippt 

    Weiter heißt es in dem Papier von EKD und DBK: "Wir haben die sehr verantwortliche gesellschaftliche und politische Debatte zum assistierten Suizid, die über mehrere Jahre und auf vielen Ebenen geführt wurde, aktiv begleitet. Den Kompromiss, den schließlich eine breite politische Mehrheit über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg gefunden hat, haben wir als maßvolle Regelung empfunden, die die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte. Die Einbettung dieser gesetzlichen Maßnahme in den Kontext einer deutlichen Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung überzeugt uns nach wie vor."

    Grundlegende Fragen berührt 

    Bedford-Strohm und Marx erklären weiter: "An der Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich grundlegende Fragen unseres Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft. Die Würde und der Wert eines Menschen dürfen sich nicht nach seiner Leistungsfähigkeit, seinem Nutzen für andere, seiner Gesundheit oder seinem Alter bemessen. Sie sind – davon sind wir überzeugt - Ausdruck davon, dass Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn bejaht und dass der Mensch sein Leben vor Gott verantwortet. Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich gerade in der Art und Weise, wie wir einander Hilfe und Unterstützung sind. Daher setzen wir unsere Bemühungen fort, Menschen in besonders vulnerablen Situationen Fürsorge und Begleitung anzubieten. Neben den bereits bestehenden und weiter auszubauenden Angeboten palliativer und hospizlicher Versorgung gehört dazu auch zunehmend die Frage, wie wir Menschen, die einsam sind, Hilfe anbieten und sie seelsorglich begleiten können. So wollen und werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden."

    Kirchenpräsident Jung sieht Handlungsbedarf 

    Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung sieht mit dem Urteil zunächst das  Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Menschen gestärkt, schreibt er auf facebook. Gleichzeitig bestehe nun die Gefahr, dass Menschen sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen oder unter Druck gesetzt werden könnetn, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Menschen sollten keine Angst davor haben müssen, dass sie am Ende des Lebens jemanden zur Last fallen oder nicht gut begleitet würden, so Jung. Deshalb sei es wichtig, die Möglichkeiten der palliativen Begleitung weiter zu stärken. Zugleich komme es jetzt darauf an, "geregelte Verfahren einzuführen, in denen Menschen einfühlsam beraten und begleitet werden". Ärztinnen und Ärzte müssten zudem rechtliche Sicherheit für ihre Entscheidungen an der Grenze zwischen Leben und Tod erhalten, die ihrem Berufsethos entsprechen. Jung: "Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind die Diskussionen noch nicht beendet. Es besteht weiter Regelungsbedarf, damit dieses Selbstbestimmungsrecht ein an der Menschenwürde orientiertes Freiheitsrecht bleibt".

    Differenzierte Betrachtung des Urteils nötig  

    Der Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Rahn, hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung eine differenzierte Betrachtung der Entscheidung angemahnt. „Das Verfassungsgericht hat zuallererst das Recht des Einzelnen gestärkt, über seinen  Tod zu bestimmen. Das ist sehr verständlich.“ Das dürfe nun aber „auf keinen Fall heißen, kommerzieller Sterbehilfe  Tor und Tür zu öffnen“, so Rahn. Hier seien dringend klare Regeln gefordert. „Die Beihilfe zum Suizid darf jetzt nicht zu einer problemlos abzurufenden Dienstleistung oder gar einem Geschäftsmodell werden.“ Gleichzeitig sei es notwendig, Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, die Menschen im Tod begleiten. Bisher können sie bei erwiesener Beihilfe zum Tod bestraft werden. Rahn: „Auch als evangelische Kirche wissen wir, dass die Hilfe zum Suizid in absoluten Ausnahmefällen ein allerletzter Ausweg sein kann. Uns ist dabei bewusst, dass das biblische Gebot ‚Du sollst nicht töten‘ in einem Widerspruch dazu steht, Menschen in ihrem unermesslichen Leid beizustehen. Diese Spannung und die ethische Frage nach der Schuld sind letztlich nicht auflösbar und bleiben bestehen.“

    Auch die Diakonie äußert sich zum Urteil

    Zum Urteil sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Beihilfe zum Suizid darf keine Alternative zu
    einer aufwändigen Sterbebegleitung sein. Ich befürchte, dass diese Entscheidung
    nun eine Dynamik mit möglichen Konsequenzen nach sich zieht, deren Folgen nicht
    abschätzbar sind. In einer immer älter werdenden Gesellschaft steigt der
    finanzielle Druck auf den Gesundheitssektor ebenso wie der soziale Druck auf die
    kranken Menschen. Sie dürfen angesichts ihres Leidens keinesfalls als Last für
    die Gesellschaft abgestempelt und gedrängt werden, auf medizinische Maßnahmen zu
    verzichten, weil sie denken, dass ihre Behandlung zu teuer für die Angehörigen
    wird oder sie selber in höchster Not keinen Ausweg mehr wissen.

    Hochaltrige Pflegebedürftige sind in ganz besonderem Maße darauf angewiesen,
    dass sie sich auch am Lebensende gut versorgt und beraten wissen. Diese
    Entscheidung aus Karlsruhe kann nun dazu beitragen, dass diese Menschen
    verunsichert werden, weil vielleicht nicht alle Hilfen zur Verfügung stehen, die
    sie benötigen. Ich habe erlebt, was Palliativmedizin kann. Wir müssen nun mit
    allen Kräften dafür sorgen, dass Sterbehilfe nicht ein furchtbares Instrument
    der Marktgesellschaft wird."

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