Dekanat Vorderer Odenwald

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    Corona-Lockerungen

    Evangelische Kirche begrüßt Öffnung von Gottesdiensten

    gettyimages/Keith LanceZumindest mit geringer Personenzahl sind Gottesdienste auch in der EKHN bald wieder möglich.

    Die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen haben auch Auswirkungen auf die Kirchen. Ab Mai sollen wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein. Wie genau, das deutet jetzt Hessen-Nassaus Kirchenpräsident Volker Jung in einem ersten Statement zu den Äußerungen der Politik vom Dienstag an.

    EKHN/NeetzJung vor dem Gebäude der Kirchenverwaltung der EKHN, das mit Fahnen geschmückt istKirchenpräsident Dr. Dr. h.c. Volker Jung

     

    Hinweis: Kirchengemeinden erhalten am Mittwoch per Mail ein Informationspaket mit aktuellen Hinweisen zum Thema und Tipps für kompakte Gottesdienste.  

    Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat die geplante Öffnung von Gottesdiensten, die Ausweitung von Trauerfeiern und die Möglichkeit von Besuchen in Seniorenheimen begrüßt. Am Dienstagnachmittag hatte unter anderem der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen vorgestellt, die ab Mai gelten sollen. In  Rheinland-Pfalz wurde in einem Spitzengespräch ebenfalls eine Vereinbarung vorbereitet, die noch in dieser Woche veröffentlicht werden soll. 

     

    Schutzkonzepte verantwortungsvoll umsetzen

    Jung wies am Dienstagnachmittag in Darmstadt darauf hin, dass die neuen Schutzkonzepte für Gottesdienste verantwortungsvoll umgesetzt werden müssten. Dazu erhielten die Gemeinden noch in dieser Woche ein Eckpunkte-Papier. Es sehe für die evangelische Kirche unter anderem vor, dass Schutzmasken genutzt und auf das Singen verzichtet werden solle. Der Leitgedanke bleibe, „alles zu tun, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Abstand halten war und ist in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“ Die Konzepte müssten jetzt noch an die neuen länderspezifischen Vorgaben angepasst werden. Der Kirchenpräsident wertete auch die Entscheidung positiv, Besuche in Seniorenheimen zu ermöglichen. „Die Isolation wenigstens teilweise aufzuheben, ist ein wichtiger Schritt. Das ist für die Seelen aller eine Entlastung“, so Jung.

     

    Gemeinden legen fest, wann wieder Gottesdienste gefeiert werden

    Der Kirchenpräsident empfahl Gemeinden nun in Fragen der Gottesdienste, genau zu prüfen, ob und wie die erforderlichen Hygiene-Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eingehalten werden könnten. Sie sollten sich dazu genügend Vorbereitungszeit nehmen. Deshalb werde in vielen Gemeinden erst am 10. Mai oder auch später wieder in der Kirche Gottesdienst gefeiert.  Jung: „Ausdrücklich betone ich, dass mit der Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, keine Verpflichtung dazu besteht. Es kann auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten und weiterhin etwa in medialer Verbindung miteinander oder auch zuhause Gottesdienst zu feiern. Für diejenigen, die in ebenso verantworteter Abwägung entscheiden, Gottesdienste in der Kirche oder an einem anderen geeigneten Ort zu feiern, rege ich an, auch über die Form des Gottesdienstes nachzudenken. Die Gottesdienste, die jetzt gefeiert werden können, sind anders als die Gottesdienste, die wir kennen. Es kann etwa sinnvoll sein, die Gottesdienste zeitlich zu begrenzen – auch um vielleicht einen zweiten Gottesdienst für die anschließen zu können, die nicht mehr in die Kirche hinein durften.“ Jung kündigte an, dass hierzu in Kürze unterstützendes Material für Gemeinden erscheint.

     

    Hintergrund 

    Hessen
     
    Am Dienstagnachmittag hatten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Hessens Sozialminister Kai Klose Lockerungen beim bisherigen Verbot öffentlicher Gottesdienste vorgestellt. Sie sollen bereits ab 1. Mai gelten. Die hessische Verordnung sieht dabei keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl vor. Gleichzeitig muss aber ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen in Kirchen und im Freien eingehalten werden. Die Regeln müssen am Versammlungsort gut sichtbar über Aushänge bekanntgemacht werden. Daneben müssen Gemeinden Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Weitergehende Voraussetzungen wie Masken oder den Verzicht auf Gesang macht das Land nicht. Es verweist aber auf die mit dem Robert-Koch-Institut auf Bundesebene abgesprochenen Hygienemaßnahmen für religiöse Feiern, die genau dies beinhalten.

    Rheinland-Pfalz
    Am Dienstagnachmittag wurde in Rheinland-Pfalz ebenfalls bei einem Spitzentreffen ein Arbeitspapier zur Gottesdienstöffnung erarbeitet. Im Kern schließt es sich an die bundesweite Vorlage des Robert-Koch-Institutes an. Der bisher vorliegende Entwurf fordert ersten Angaben zufolge darüber hinaus aber auch die Protokollierung der Anwesenden. Er sieht auch eine Höchtsgrenze bei der Anwesenheit von maximal 50 Personen vor.

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