Dekanat Vorderer Odenwald

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    Kirchenvorstandswahl

    Ehrenamt von Herzen

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    Kirchenvorstände sind für den Kurs der Gemeinde vor Ort verantwortlich und entscheiden beispielsweise über die neue Pfarrerin ebenso wie über die Dachsanierung und die Ausrichtung der kirchlichen Kindertagesstätte. Am 13. Juni werden die Kirchenvorstände in der EKHN neu gewählt. Im Evangelischen Dekanat Vorderer Odenwald zeichnet sich ein großer Wechsel ab.

    Das letzte Treffen der Kirchenvorstandsvorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden im Evangelischen Dekanat Vorderer Odenwald war ein Abschluss und zugleich eine Premiere. Coronabedingt kamen die Ehren- und Hauptamtlichen erstmals digital zusammen. Für den geselligen Teil des Abends war ihnen zuvor ein „Care-Paket“ gebracht worden, zusammengestellt von einem Caterer aus der Region.

    Lebenszeit für andere

    Der Abend stand vor allem unter einem Wort: D-A-N-K-E. Die Dekanatskantoren nahmen darauf Bezug, ebenso Dekan Joachim Meyer in seiner Andacht. Er dankte vor allem den Ehrenamtlichen dafür, dass sie mit der Teilnahme an dem Treffen „wieder einmal Lebenszeit den Menschen ihrer Kirchengemeinde zur Verfügung stellen“. Die sechs Jahre dauernde Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – gehe man von zehn Stunden ehrenamtlicher Arbeit im Monat aus, seien das 720 Stunden oder auch 30 Tage, an denen die Männer und Frauen rund um die Uhr für ihre Kirchengemeinde da gewesen seien. „Ich wünsche Ihnen, dass das Leuchtende überwiegt“, sagte Meyer.

    Auch Dr. Steffen Bauer, Leiter der Ehrenamtsakademie der EKHN, dankte den Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern für ihr Engagement. Er hofft auf eine möglichst große Wahlbeteiligung. „Es lohnt sich nach wie vor, dass Menschen zur Wahl gehen und Ihnen den Rücken stärken“, sagte er. Auf die Kirche kommen große Veränderungen zu. Rund ein Drittel der Pfarrerinnen und Pfarrer gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, weniger kommen nach. Das wirkt sich auch auf die Arbeit im Kirchenvorstand und in den Kirchengemeinden aus, aber auch darauf, wie Kirche sein wolle, so Bauer.

    Sechs Jahre – eine lange Zeit

    „Ehrenamt ist etwas, was man mit dem Herzen tut“, sagte Jasmin Klein (Hergershausen-Sickenhofen). Für viele wirke die sechs Jahre dauernde Amtszeit auch abschreckend. Er habe beobachtet, dass Menschen häufiger als früher wegen Überlastung gezwungen seien, ihr Amt niederzulegen, sagte Willi Delp (Niedernhausen). Sie hätten in der zurückliegenden Legislatur einen „maximalen Wechsel“ erlebt, schilderte Karola Ott die Situation in Schaafheim, wo beide Pfarrstellen neu besetzt und die Kindertagesstätte in die Trägerschaft des Dekanates überführt wurden.

    Kirchenvorstände wechseln sich
    In vielen Kirchenvorständen gibt es Wechsel. In Groß-Zimmern zum Beispiel träten acht von zwölf Kirchenvorstandsmitgliedern nicht mehr an, sagte Gerd Held, dafür kandidieren dort zwei unter 30-Jährige. Zudem wurde hier der Kirchenvorstand auf zehn Mitglieder reduziert. In Langstadt wird der Kirchenvorstand komplett neu besetzt, die Kirchenvorstände in Hering und Klein-Umstadt mit Dorndiel treten geschlossen wieder an, wobei der in Klein-Umstadt im Herbst 2020 neu besetzt wurde. Die Kirchengemeinde Raibach wählt erst im September, da sie zunächst nicht genügend Kandidierende gefunden hat.

    Zwei Gemeinden im Evangelischen Dekanat Vorderer Odenwald bieten eine Online-Wahl an, 24 Gemeinden machen eine allgemeine Briefwahl und ebenfalls 24 Gemeinden eine Listenwahl (das heißt, es stehen nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, wie auch gewählt werden müssen). In zwei Gemeinden, Schaafheim und Schlierbach, stehen Jugenddelegierte zur Wahl.

    Hintergrund Kirchenvorstandswahlen

    • Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich. Kirchenvorstandswahlen gelten als evangelisches Markenzeichen und als ein Kernstück der Ordnung der Kirche, die von Vorständen und Synoden geleitet wird.
    • Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahlen sind alle Evangelischen ab 14 Jahren, gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren und – in manchen Gemeinden – Jugendmitglieder. Die Kirchenvorstandswahlen finden alle sechs Jahre statt. Für die Wahlen wird mit dem Slogan „Evangelisch. Meine Wahl!“ geworben.
    • Die Kirchenvorstände haben je nach Gemeindegröße zwischen 4 und 21 Mitglieder. Im Jahr 2015 wurden 9.838 Mitglieder in Vorstände gewählt, davon waren 58,8 Prozent Frauen.  Die Wahlbeteiligung betrug – bezogen auf alle beteiligten Gemeinden – durchschnittlich 18,5 Prozent.
    • Kirchenvorstände in der EKHN werden jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt den allgemeinen demokratischen Regeln gemäß in „gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl“.
    • Die EKHN baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der jeweiligen Regionen, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN.
    • Nach den Wahlen am 13. Juni 2021 wird die neue Wahlperiode für die Kirchengemeinden am Mittwoch, 1. September 2021, beginnen. Beginn der neuen Wahlperiode der Dekanatssynoden ist der 1. Januar 2022. Die neue, 13. Kirchensynode der EKHN konstituiert sich dann am 19. Mai 2022.

    Mehr Informationen unter: www.meinewahl.de

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